Volltext : Gemeindefinanzen. Erster Band. (1)

in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

zu  Ulm  zwischen  der  Gemeinde  Bermaringen,
  O.  A.  Blaubeuren,  Bekl.,  Atin,
nun  Antin  und  Georg  Urban  von  Themmenhausen,
  desselben  O.  A.,  Kl,  Anten,
nun  Aten,  Besteuerung  betreffend  —

die  Berufung  je  (3—6)  wegen  Versäu--#



mung  der  gesehlichen  Nothfrist  zu  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift  von  Amts
wegen  für  verlassen  erklürt.

Den  5.  Mai  wurde  ferner:

.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshefe

zu  Eßlingen  zwischen  dem  Johann  Friedrich
  Secger  zu  Sindelfingen,  O.  A.
Boͤblingen,  Kl.,  Anten,  Wieder-Anten,
und  dem  Georg  Friedrich  Oesch  daselbst,
Bekl.,  Aten,  Wieder-Aten,  peio  condictionis
  indebiti,  unter  theils  bedingter,
  theils  unbedingter  Vestaͤtigung  der
am  22.  Octbr.  18241  und  11.  Juli  1822
eroͤffneten  Erkenntnisse  der  beiden  vorigen
  Instanzen,  für  den  Bekl.,  Aten  auf
Abschwörung  des  Reinigungs  =  Eides
und  eines  ihm  von  dem  Anten  zugeschobenen
  Eides  erkannt,  auch  Ant  auf  den
Fall  der  Eidesleistung  in  die  Kosien  verurtheilt.

Den  9.  Mai  wurde:

.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

zu  Tübingen  zwischendem  Philipp  Kaopp
und  Cons.  zu  Mühlen  a.  N.,  O.  A.

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Horb,  Kl.,  Anten,  Wieder-Anten,  und
der  Gemeinde  Muͤhlen,  Bekl.,  Atin,
Wieder-Atin,  Erfuͤllung  eines  Pacht-Vertrags
  betreffend,  die  Berufung  wegen
  Mangels  an  einer  gegruͤndeten  Beschwerde
  unter  Verurtheilung  der  Anten
in  die  Kosten  dieser  Instanz  verworfen.
Den  1:.  Mai  wurden:

.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

zu  Ellwangen  zwischen  dem  Lazarus  Salomon,
  zu  Crailoheim,  Bekl.,  Anten,
Wieder-Anten,  und  dem  Andreas  Präger,
  von  Mögersbronn,  K.  Baiernschen
Landgerichts  Feuchtwangen,  Kl.,  Aten,
Wieder-Aten,  Forderung  aus  einem
Mandats-Vertrag  betreffend,  die  Erkenntnisse
  der  beiden  vorigen  Instanzen
vom  :4.  April  1918  und  80.  Juli  13-:
in  der  Hauptsache  unter  Vergleichung
der  Kosten  dieser  Instanz  bestätigt.
Den  14.  Mai  wurde:

10.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe
zu  Ulm  zwischen  dem  Matthäus  Gaub
und  Cons.  zu  Oberstadion,  O.  A.  Ehingen,
  Kl.,  Anten,  und  dem  Grafen
Johann  Philipp  von  Stadion-Thannhausen,
  Bekl.,  Aten,  den  Ersaß  der  bei
dem  gräflichen  Renmbeamten  himterlegten
  Gelder  betreffend,  die  Sache  als  noch
nicht  lirher  erwachsen,  an  den  Richter
ersier  Instanz  zurückgewiesen.