Full text: König Albert von Sachsen von Johann Georg, Herzog zu Sachsen.

Wohlwollende Haltung Prinz Friedrich Carls. 153 
  
geblieben. Er reiste über Regensburg, wo er mit seiner 
Tochter Sophie zusammentraf, nach Prag und wohnte seit 
4. Oktober mit der Königin in Karlsbad. Daraus erklären 
sich auch die Briefe Alberts. Letzterer blieb natürlich bei 
seinen Truppen. Am 19. September schrieb ihm wieder der 
Minister Schneider: „Gestern hat mir der Minister von Noo, 
welcher sich hier zur Erholung aufhält und mit dem ich natür- 
lich die alte Bekanntschaft erneuert habe, versichert, daß 
nichts durch den Frieden oder sonst geschehen würde, was das 
Ehr= und Nationalgefühl der sächsischen Armee irgend ver- 
letzen könnte, überhaupt würden wir uns bald überzeugen, 
daß Preußen nicht ein Systhem der Nache gegen uns üben 
wolle, sondern nur einige Garantien wünsche, welche aber 
mit aller Schonung gehandhabt würden. Wie bei Noon, so 
fand ich auch früher bei Prinz Friedrich Carl die größte Hoch- 
achtung vor unserer Armee. Auch bei dem Prinzen habe ich 
meine frühere Bekanntschaft geltend gemacht und die aller- 
gnädigste Aufnahme gefunden. Ich war auf seine Aufforde- 
rung einen ganzen Tag lang mit ihm in Woritzburg und habe 
die Gelegenheit redlich benutzt, um ihn für Sachsen überhaupt 
und für die Armee insbesondere möglichst zu interessieren, was 
mir so gut gelungen ist, daß er mir versprochen hat, sich beim 
König von Preußen für eine möglichst ehrenvolle Stellung 
der Armee zu verwenden. Ich glaube, er hat sein Wort ge- 
halten.“ Man sieht, wie gut es ist, wenn man alte Be- 
ziehungen in richtiger Art verwenden kann. 
Aber so schnell, wie Schneider es hoffte, ging die Sache 
doch nicht. Die Briefe von Fabrice an Albert zeigen, wie 
langsam alles ging. In dem ersten Brief vom 18. September 
sagt er, er sei noch nicht vom König empfangen, da er noch 
feindlicher Offizier sei. Im zweiten vom 23. schreibt er u. a.: 
„Gestatten die Verhältniße uns überhaupt noch eine weitere 
ehrenvolle Existens, so bleibt Ihre volle und ungetheilte Zu- 
stimmung mit die wesentliche Grundlage für einen Zeden, 
der da berufen wird, für das Wohl und die Zukunft der
	        
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