Attentat auf Kaiser Franz Joseph. 85
der türkischen Sache:) hat wesentlich dazu beigetragen, den K.
zu beruhigen. Er ist ganz stolz darauf, die Sache durch-
gesetzt zu haben, ehe nur der russische Bevollmächtigte in
Konstantinopel angekommen war. Im Innern hat das
Attentat sehr gut gewirkt, indem sich Alles fester um den K.
geschlossen hat.“ Es folgen dann noch Fragen des zukünf-
tigen Hofstaates, die natürlich manches Kopfzerbrechen machten.
Auch in den Antworten des Vaters spielte die Sache eine große
RNolle. In einem der nächsten Briefe schickte er auch seinem
Sohn den Entwurf vom Heiratskontrakt. Unterdessen schritt
die Genesung des Kaisers voran. Am 6. März konnte er den
ersten Spaziergang am Arm seines sächsischen Freundes
machen. An diesem selben Tag ernannte er ihn zum Oberst-
inhaber des 11. Infanterieregiments, des ältesten Regiments
der österreichischen Armee, das schon 1629 unter Wallenstein
errichtet worden war. Albert blieb Inhaber bis zu seiner
Thronbesteigung, dann wurde es mein Vater, und bei dessen
Thronbesteigung folgte ich ihm bis zur Revolution. Das
Regiment führte in der österreichischen Armee nur den Namen
Sachseninfanterie und hat sich in allen Kriegen sehr ausge-
zeichnet.
Als die Nachricht von der Ernennung Alberts zum Oberst-
inhaber bekannt wurde, schrieb ihm am 10. März sein treuer
Freund Albrecht: „Wein lieber Oberst und Inhaber des In-
fanterieregiments NMo. 11, Werthgeschätztester Kamerad. Zu-
nächst meine herzlichsten Glückwünsche zu dem Dir von Seiner
Moajestät verliehenen Regte., welches Dich zum Mitglied
unserer Armee macht und mich, wie Du weißt, unendlich
freut. Wenn nicht in Wien S. M. der Kaiser, in Brünn aber
noch viel zartere Bande Dich anzögen, würde ich Dich ein-
laden, einen fröhlichen Tag hier (in Ofen) zuzubringen.“
1) Am 15. Februar 1853 forderte und erwirkte Österreich durch
den Grafen Christian Leiningen-Westerburg in Stambul die Zu-
rückziehung der türkischen Truppen aus dem aufständischen Mon-
tenegro und die augenblickliche Erfüllung einiger privatrechtlicher
Forderungen seiner Untertanen.