Full text: Grundzüge des Deutschen Staatsrechts.

Vorrede zur ersten Auflage. 
Die Literatur des deutschen Staatsrechts hat eine 
Reihe von Werken aufzuzeigen, welchen nach verschie- 
denen Richtungen volle Anerkennung gebührt. Wenn 
ich gleichwohl der Ansicht bin, dass die wissenschaft- 
liche Dogmatik dieser Lehre noch einer weiteren Aus- 
bildung fähig und bedürftig sei, so glaube ich mit dieser 
Ansicht keineswegs vereinzelt zu sein. Ich denke mir, 
dass eine Förderung besonders nach folgenden Gesichts- 
punkten möglich ist. Zunächst besteht unläugbar das 
Bedürfniss einer schärferen und korrekteren Präcisirung 
der dogmatischen Grundbegriffe. Ein Theil unserer 
Schriftsteller scheint die Aufgabe der rechtlichen Be- 
stimmung der durch unsere modernen Verfassungen ge- 
gebenen Begriffe nicht sowohl als eine juristische, denn 
als eine staatsphilosophische oder politische anzusehen; 
Andere lassen sich — in der entgegengesetzten Richtung 
— zu sehr von den Grundsätzen des älteren deutschen
	        
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