Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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2.)  in  Activ-Ausstaͤnden,
welche  wieder  unterschieden  werden
a)  in  so  weit  sier  vom  vorigen  Etats-Jahr  und
b)  von  einem  Quartal  des  laufenden  Etats-Jahrs  herrühren.
Sodann  folgt:
II.  das  Laufende

mit  folgenden  Rubriken:

1u.)  vom  Eingangs-Loll,

2.)  vom  Ausgangs-Zoll,

5S.)  vom  Durchgangs-oll.

Unter  diesen  Rubriken  werden  neben  dem  Ober-Zollamt  sämtliche  Unter-Zolldmter
  aufgeführt,  die  betreffenden  Zoll-Tagbücher  auf  der  Seite  mit  Nummern
allegirt,  und  aus  solchen  der  gefallene  Zoll  summarisch  eingetragen  und  ausgeworfen.


4.)  Liquidation  der  Zollzeichen.

Die  den  Zollern  zukommenden  Zollzeichen  haben  dieselben  mit  den  Gefäll-Einnabmen
  und  den  in  nalura  zurückgegebenen  Zollzeichen  auf  folgende  Art  zu
liquidire#n#:

Vermöge  auliegender  Signatur  des  K.  Zoll-Reoisorats  vom
erhielt  das  Ober-Zollamt  für  das  Quartal  folgende

1.)  Eingangs-Zollzeichen
in  Summe  .  .  .  .  .  .  .

Hiezu  die  nach  dem  anliegenden  Conspekt  uͤber  die  Zeichen-Abrechnung
  mit  den  Unter-Zollern  ohne  Zeichen-Abgabe  erhobene  Summe
  mit  .

Hievon  werden  laut  beiliegendem  specificirtem  Verzeichnisse  an  Zollzeichen
  zuruͤckgegeben  .  .  .

Es  sind  mithin  zu  liquidiren

Die  Rubrik  s.  Fol.  enthaͤlt

Es  ist  daher  baar  zu  ersetzen