Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

117
W10.

Regierungs-Blatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  11.  Mai  1871.

 

Inhal  t.
Königliche  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Transportordnung
i  ischen  Staatseisenbahnen  vom  5.  November  1862.  —

für  ben  Güterverkehr  auf  den  Württemberg
Bekanntmachung,  betreffend  die  Verhältnißzahlen  für  die  Umrechnung  der  bisherigen  württembergischen

Landes-Maaße  und  Gewichte  in  die  durch  die  neue  Maaß=  und  Gewichts-Ordnung  festgestellten  neuen
Maaße  und  Gewichte.  —  Verfügung,  betreffend  die  Beschaffenheit  der  Schenkgefässe  der  Wirthe.

I.  Unmtittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

Des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten.
Verfügung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Transportordnung  für  den  Gülerverkehr  auf  den  Württembergischen
  Staatseisenbahnen  vom  5.  November  1862.

Durch  höchste  nach  Vernehmung  des  K.  Geheimen  Raths  erfolgte  Entschließung
Seiner  Königlichen  Majestät  vom  26.  April  1870  ist  das  Ministerium  der  auswärtigen
  Angelegenheiten  ermächtigt  worden,  die  durch  Verfügung  des  K.  Finanzministeriums
  vom  5.  November  1862  (Reg.  Blatt  Seite  198  ff.)  verkündete  „Transportordnung
  für  den  Güterverkehr  auf  den  Württembergischen  Staats-GEih#bahnen“  außer
Wirkung  zu  setzen.  Demgemäß  hört  die  Geltung  dieser  Transportordnung  mit  dem

1.  Juni  d.  J.  auf.
Stuttgart,  den  6.  Mai  1871.  Wächter.