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13.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 7. Mai 1894.
Inhalt:
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Vom 1. Mai 1894.
Königliche Verordnung,
betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Vom 1. Mai 1894.
Wilhelm II, von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt
der vertagten Ständeversammlung auf
Dienstag den 15. Mai dieses Jahres
bestimmt.
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder
versammeln.
Gegeben Stuttgart, den 1. Mai 1894.
Wilhelm.
Mittnacht. Faber. Sarwey. Riecke. Schott von Schottenstein. Pischek.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).