1995
Bekanntmachungen.
(Den Direktor von Dreern betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Wir haben beschlossen, die ferneren Lebens-Jahre
des dem Staate seit 4 Jahren mit
ausgezeichneter Thätigkeit, Treue und Anhánglichkeir
dienenden Direkrors der hiesigen
Landesdirektion, Maximilian von Dreern,
von den Beschwernissen der öffentlichen Geschäfte
zu befreien, und demselben die schonende
Ruhe zu gewähren, auf welche er, mit
belohnendem Rückblicke auf sein mit rastlosem
Eiser geführtes Geschäfts-Leben, so gerechte
Ansprüche hat.
Indem Wir anbei diesem verdienten
Sctaatsdiener den bisher genossenen vollen
Gesamtgehalt belassen, wollen Wir zusleich
demselben, als einen öffenrlichen Be
weis Unserer besonderen allerhöchsten Zufriedenheit,
den Karakter eines wirklichen geheimen
Raths verleihen.
Auch behalten Wir Uns vor, seine Geschäfts-Erfsahrung
und Nathschläge in besonderen
Fällen ferner zu bennzen.
München den 25. August 1808.
Max Josepb.
Fretherr von Montgelas.
Auf kdulglichen allerhdchsten Befehl
von Flad.
(Den Landesdirektions-Rath von Pflieger, und
die Gubernialräthe von Trentinaglia und
von Martini betrefsend.)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Bei der gegenwärtigen Anordnung der
General: Kreis-Kommissariate bleiben der
Landesdirekrions-Rath Friedrich Pflieger,
1996
in Neuburg, und Unsere Gubernialraͤthe: Joseph
von Trentinaglia und Joseph von
Martini für dermal ohne Bestimmung.
Jndem Wir daher denselben Unsere besondere
allerhöchste Zufriedenheit mit ihren bisher
geleisteten Diensten bezeugen, behalten Wir
Uns vor, dieselben ferner auf geeignete Weise
zum Staatedienste zu verwenden.
München den 1. September 1808.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kniglichen allerhdchsten Befehl
von Flad.
(Die Unterstüzungs-Belträge für dle verwundeten
Baierischen Krieger betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestät haben allergnädigst
beschlossen, daß die zur Unterstuzung
der im lezten Feldzuge verwunderen Krieger
eingegangenen, in dem nachstehenden Verzeichnisse
rekapitulirten patriotischen Beiträge
nach dem diesem BVerzeichnisse angehängten
Maßstabe baar vertheilt werden sollen.
Da nun die Militär-Haupkkasse hienach
zur geeigneten Bezahlung bereits angewiesen
ist, so wird dieses öffentlich zu Jedermanns
Wissenschaft mit dem Bemerken bekannt gemachr,
daß einem jeden, dem daran gelegen ict,
das nähere Dekail dieser Repartition, auf
Anmelden, bei der Kriegs, Hauptbuchhalteret
auc den Akten werde zur Einsicht vorgelegt
werden.
München den 1a. August 180§8.
Königlicher Kriegs-Oekonomie“
Rath.
Kraus.
von Stedingk.