Metadata : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

1995
Bekanntmachungen.

(Den  Direktor  von  Dreern  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Bajern.

Wir  haben  beschlossen,  die  ferneren  Lebens-Jahre
  des  dem  Staate  seit  4  Jahren  mit
ausgezeichneter  Thätigkeit,  Treue  und  Anhánglichkeir
  dienenden  Direkrors  der  hiesigen
Landesdirektion,  Maximilian  von  Dreern,
von  den  Beschwernissen  der  öffentlichen  Geschäfte
  zu  befreien,  und  demselben  die  schonende
  Ruhe  zu  gewähren,  auf  welche  er,  mit
belohnendem  Rückblicke  auf  sein  mit  rastlosem
Eiser  geführtes  Geschäfts-Leben,  so  gerechte
Ansprüche  hat.

Indem  Wir  anbei  diesem  verdienten
Sctaatsdiener  den  bisher  genossenen  vollen
Gesamtgehalt  belassen,  wollen  Wir  zusleich
  demselben,  als  einen  öffenrlichen  Be
weis  Unserer  besonderen  allerhöchsten  Zufriedenheit,
  den  Karakter  eines  wirklichen  geheimen
  Raths  verleihen.

Auch  behalten  Wir  Uns  vor,  seine  Geschäfts-Erfsahrung
  und  Nathschläge  in  besonderen
  Fällen  ferner  zu  bennzen.

München  den  25.  August  1808.

Max  Josepb.

Fretherr  von  Montgelas.
Auf  kdulglichen  allerhdchsten  Befehl
von  Flad.
(Den  Landesdirektions-Rath  von  Pflieger,  und
die  Gubernialräthe  von  Trentinaglia  und
von  Martini  betrefsend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
don  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Bei  der  gegenwärtigen  Anordnung  der
General:  Kreis-Kommissariate  bleiben  der
Landesdirekrions-Rath  Friedrich  Pflieger,

 

1996

in  Neuburg,  und  Unsere  Gubernialraͤthe:  Joseph
  von  Trentinaglia  und  Joseph  von
Martini  für  dermal  ohne  Bestimmung.
Jndem  Wir  daher  denselben  Unsere  besondere
  allerhöchste  Zufriedenheit  mit  ihren  bisher
geleisteten  Diensten  bezeugen,  behalten  Wir
Uns  vor,  dieselben  ferner  auf  geeignete  Weise
zum  Staatedienste  zu  verwenden.
München  den  1.  September  1808.
Max  Joseph.
Freiherr  von  Montgelas.
Auf  kniglichen  allerhdchsten  Befehl
von  Flad.

 

(Die  Unterstüzungs-Belträge  für  dle  verwundeten
Baierischen  Krieger  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Seine  königliche  Majestät  haben  allergnädigst
  beschlossen,  daß  die  zur  Unterstuzung
der  im  lezten  Feldzuge  verwunderen  Krieger
eingegangenen,  in  dem  nachstehenden  Verzeichnisse
  rekapitulirten  patriotischen  Beiträge
nach  dem  diesem  BVerzeichnisse  angehängten
Maßstabe  baar  vertheilt  werden  sollen.
Da  nun  die  Militär-Haupkkasse  hienach
zur  geeigneten  Bezahlung  bereits  angewiesen
ist,  so  wird  dieses  öffentlich  zu  Jedermanns
Wissenschaft  mit  dem  Bemerken  bekannt  gemachr,
  daß  einem  jeden,  dem  daran  gelegen  ict,
das  nähere  Dekail  dieser  Repartition,  auf
Anmelden,  bei  der  Kriegs,  Hauptbuchhalteret
auc  den  Akten  werde  zur  Einsicht  vorgelegt
werden.

München  den  1a.  August  180§8.
Königlicher  Kriegs-Oekonomie“
Rath.

Kraus.
von  Stedingk.