Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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ganze  Geschlechtsreihe  auffinden  kann.  Wirklich  war  auch  dieses
  vorzüglich  das  Hülfsmittel,  wodurch  Herr  Geh.  Rath
Hofsfmanng)  die  Scheidische  Konjektur  und  Beschuldigung
zum  Glück  fuͤr  die  wirtembergische  Geschichte  so  treffend
widerlegt  hat,  und  auch  Herr  Professor  Uhland  *)  hat
sich  desselben  zur  weirern  Aufklärung  dieser  ältesten  Zeiten  bedient.
  Schon  Gabelkover#W##)  und  noch  vor  ihm  Crusius
bahnten  sich  diesen  Weg;  aber  es  hat  doch  Alles  nicht  hingereicht,
  und  weder  die  Bemühungen  der  Gelehrten  dieses,
noch  des  vorigen  Jahrhunderts  baben  den  glücklichen  Erfolg
gehabt,  daß  wir  durch  das  zwölfte  Jahrhundert  hindurch  eine
ununterbrochen  ganze  Reihe  wirtembergischer  Grafen  darstellen
könnten;  daran  gar  nicht  zu  gedenken,  daß  man  —  außer  den
Gabelkover'schen  Nachrichten  —  für  die  wirkembergische  Geschichte
  des  elften  Jahrhunderts  irgend  auch  nur  das  Geringsie
entdeckt  hätte,  das  wahrer  historischer  Fund  wärc,  nicht  bloße
Konjektur,  nicht  bloße  Bemerkung  aus  Chronikben,  die  viel  zu
jung  sind,  als  daß  sie  Begebenheiten  des  elften  Jahrhunderts
bezeugen  könnten.  Beim  Jahre  989  steht  die  erste  Spur  der
wirtembergischen  Geschichte  in  der  Chronik  des  Grafen  Hermann
  von  Veringen,  und  nun  wieder  bis  auf  das  Jahr
1080  findet  sich  keine  Spur  mehr.  Und  daß  um  das  Jahr
1080  ein  Graf  Albrecht  von  Wirtemberg  gelebt  habe,  wissen
wir  wiederum  nicht  einmal  aus  Urkunden,  die  wir  selbsi  vor

*P)  Diplomatischer  Beweis  und  Rektung  Graf  Ludwigs  von  Wirtemberg
  in,  vor  und  nach  dem  Jahre  1208  in  den  vermischten
Beobachtungen.  Thl.  I.  S.  85—126.

**)  In  Diss.  de  Comilibus  Wirlembergicis  Ludorico  secunde  et
llartmanno  Sen.  Fralribus  ab  a.  1208  usque  ad  a.  1229  in
documenlis  coaevis  memoralis.  Tubingac  1772.

*2)  Siehe  Mosers  erläutertes  Wirtemberg  (Tübingen  1729.  8.)
gleich  in  den  ersten  Blättern.