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ganze Geschlechtsreihe auffinden kann. Wirklich war auch dieses
vorzüglich das Hülfsmittel, wodurch Herr Geh. Rath
Hofsfmanng) die Scheidische Konjektur und Beschuldigung
zum Glück fuͤr die wirtembergische Geschichte so treffend
widerlegt hat, und auch Herr Professor Uhland *) hat
sich desselben zur weirern Aufklärung dieser ältesten Zeiten bedient.
Schon Gabelkover#W##) und noch vor ihm Crusius
bahnten sich diesen Weg; aber es hat doch Alles nicht hingereicht,
und weder die Bemühungen der Gelehrten dieses,
noch des vorigen Jahrhunderts baben den glücklichen Erfolg
gehabt, daß wir durch das zwölfte Jahrhundert hindurch eine
ununterbrochen ganze Reihe wirtembergischer Grafen darstellen
könnten; daran gar nicht zu gedenken, daß man — außer den
Gabelkover'schen Nachrichten — für die wirkembergische Geschichte
des elften Jahrhunderts irgend auch nur das Geringsie
entdeckt hätte, das wahrer historischer Fund wärc, nicht bloße
Konjektur, nicht bloße Bemerkung aus Chronikben, die viel zu
jung sind, als daß sie Begebenheiten des elften Jahrhunderts
bezeugen könnten. Beim Jahre 989 steht die erste Spur der
wirtembergischen Geschichte in der Chronik des Grafen Hermann
von Veringen, und nun wieder bis auf das Jahr
1080 findet sich keine Spur mehr. Und daß um das Jahr
1080 ein Graf Albrecht von Wirtemberg gelebt habe, wissen
wir wiederum nicht einmal aus Urkunden, die wir selbsi vor
*P) Diplomatischer Beweis und Rektung Graf Ludwigs von Wirtemberg
in, vor und nach dem Jahre 1208 in den vermischten
Beobachtungen. Thl. I. S. 85—126.
**) In Diss. de Comilibus Wirlembergicis Ludorico secunde et
llartmanno Sen. Fralribus ab a. 1208 usque ad a. 1229 in
documenlis coaevis memoralis. Tubingac 1772.
*2) Siehe Mosers erläutertes Wirtemberg (Tübingen 1729. 8.)
gleich in den ersten Blättern.