Metadaten : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

.  48.  1015

 

 

 

Festgesetzter
Cap  #  Vortrag  Betrag
K
VIII  Uebrige  Kreisausgaben.
1  Für  Förderung  des  Fenerlöschwesens  ..  6  000  —
2  Beiträge  gemäß  830  des  Baunnfallversicherungsgesetzes  6  348  99
Summa  Cap.  VIII  12  348  99
1  Allgemeiner  Reservesond  ........  15  575  43

 

 

Summa  Cap.  IX  für  sich.  1
Summa  der  Kreisausgaben94  176

 

II.  Abschnitt.
#rei  3-  Einnahmen.

1.  Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.

A.  Zuschüsse  ans  Centralfonds  für  Erziehung  und  Bildung.
1  Lateinschulen.

1  Tit.  1.  Die  auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhenden

 

5—
—
ri  □
–
□0

 

Fundatiousbeiträge  .  ..
Tit.  “  Aus  der  Krei:  sch  urdotation  .  ——  —
Tit.  3.  Pensionen  für  quiescirte  Studieulehrer  und  S  Studienlehrers-  Relikten  —  —
Summa  §  1  1  976  18
l  .
2  Gewerblich-technische  Schulen  ....·...  —  i—---Summa
  8  2  —  —
l
3  Deutsche  Schulen.
Tit.  1.  Auf  speziellen  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende
Fundations  beiträge  ..  ...  ...  5  325  22
Tit.  2.  Leistungen  für  ständige  Banaus  gaben  ........  —  —
Tit.  3.  Budgetmäßige  Kreisschuldotation.  .  .  .  ...  69  082  26
Tit.  4.  Zur  Ergänzung  des  Einkommens  der  Schullehrer  nach  dem  Gesetze
vom  10.  November  1861  (die  früheren  Kongrualergängungszuschüsse)  35  700  96
Tit  5.  Zur  Aufbesserung  des  Einkommens  der  wirklichen  Schullehrer,
der  Verweser  und  weltlichen  Lehrerinnen,  sowie  der  Schulgehilsen  163  292  79

Tit.  6.  Zur  Gewährung  einer  Zulage  von  je  90  4  an  alle  Schulverweser,
  weltlichen  Lehrerinnen  und  Schulgehilfen  36  502  &  50  —  —
Tit.  7.  Zur  Gewährung  von  Dienstalterszulagen  nach  den  Willigungen
in  den  Budget  der  XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die  wirklichen
Schullehrer  à  90  X  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
  von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die
ständigen  Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen  à  72.4#
nach  5  und  von  45  4X  nach  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Jahren
von  dem  begeichneten  Zeitpunkte  an  gerechnet  545  230  4M  75  —  —

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