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in allen Abschnitten als nicht bestanden. Ausnahmen hier-
von können nur aus besonderen Gründen gestattet werden
(8 65).
8 57.
Die Prüfung darf nur bei der Kommission fortgesetzt
oder wiederholt werden, bei welcher sie begonnen ist.
Ausnahmen können nur aus besonderen Gründen gestattet
werden ($ 65). Mit dem Dispensationsgesuch ist zugleich
eine Erklärung der bisherigen Prüfungskommission wegen
etwaiger dem Wechsel der Kommission entgegenstehender
Bedenken vorzulegen.
Die mit dem Zulassungsgesuch eingereichten Zeugnisse
(88 22, 23, 25, $ 26 Ziffer 2) sind dem Kandidaten erst bei
Aushändigung der im $ 55 Abs. 2 bezeichneten Bescheinigung
zurückzugeben. Verlangt er sie früher zurück, so sind
sämtliche Zentralbehörden ($ 1) durch Vermittlung des
Reichskanzlers zu benachrichtigen, daß der Kandidat die
Prüfung begonnen, aber nicht beendigt hat, und daß ihm
auf seinen Antrag die Zeugnisse zurückgegeben worden
sind. In die Urschrift des Universitäts- Abgangszeugnisses
ist ein Vermerk über den Ausfall der bisherigen Prüfung
einzutragen.
$ 58.
Die Gebühren für die gesamte Prüfung betragen
200 M.
Davon sind zu berechnen:
für den Prüfungsabschnitt Il . . . . 2... 16 M.,
und zwar für Tell. . . ....10M,,
ni... 20.06,
für den Prüfungsabschnitt I. . . 2. 2 22.202.985 „
und zwar für Tell . . . 2..2...25M.,
»n2...2.2..10,
für den Prüfungsabsehnitt MI . . 2. 2 22...55 „
und zwar für Tell ... . 2....25M,.,
n2.:..2...10,
nd. 2020... 10,
„nA. ..0...10,
für den Prüfungsabschnitt IV . 2. 2. 2 2000 ..24 „
und zwar für Tell. . . ....12M,
ni... d2,
für den Prüfungsabschnitt V. . 2. 2 222 .. 12,
Don „ VI... .220.20.20..12,
on „ VU ...20202020..12 ,„
für sächliche und Verwaltungskosten . . . .. 34 „
zusammen . . . 200M.