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der Einreichung der Vorschläge für die Zusammensetzung
derärztlichen Prüfungskommission vom Prüfungsjahre 1918/19
ab sind auch die Fachvertreter der neuen Prüfungsfächer
zu berücksichtigen.
Berlin, den 3. Juli 1918.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage:
Kirchner.
An den Herrn Vorsitzenden der ärztlichen Prüfungskummission
in Berlin, Bonn, Breslau, Frankfurt a. M., Göttingen, Greifs-
wald, Halle a.S. (Univ.-Öhrenklinik), Kiel, Königsberg i.Pr.,
Marburg (Bez. Cassel).
Bekanntmachung,
betreffend Abänderung der Prüfungsordnung für Aerzte.
Auf Grund des S 29 der (rewerbeordnung hat der
Bundesrat beschlossen:
I. Die Prüfungsordnung für Aerzte vom 28. Mai 1901
wird wie folgt geändert:
1. $ 31 erhält folgende Fassung:
II. Die medizinische Prüfung umfaßt vier Teile und ist
in der Regel in sieben aufeinander folgenden Wochen-
tagen zu erledigen.
2. Im $ 32 Abs. 3 werden die Worte „namentlich mit Ein-
schluß der Kinderkrankheiten“ gestrichen.
3. Zwischen den $$ 33 und 34 werden die folgenden neuen
88 33a und 33b eingefügt:
$ 33a. In dem dritten Teile der medizinischen Prüfung
hat der Kandidat in einem besonderen Termin in der Kinder-
abteilung eines größeren Krankenhauses oder in einer
Universitäts-Kinderklinik oder -Poliklinik in Gegenwart
eines Fachvertreters der Kinderheilkunde einen Kranken
zu untersuchen, den Befund und den Heilplan kurz nieder-
zuschreiben und sodann mündlich darzutun, daß er in
der Kinderheilkunde die für einen praktischen Arzt er-
forderlichen Kenntnisse besitzt.
$33b. In dem vierten Teile der medizinischen Prüfung
hat der Kandidat in einem besonderen Termin in der Ab-
teilung für Haut- und Geschlechtskrankheiten einesgrößeren