Full text: Die gesetzlichen Bestimmungen über die ärztlichen Prüfungen für das Deutsche Reich.

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Das Zeugnis der Reife von einem Gymnasium, einem 
Realgymnasium oder einer Oberrealschule außerhalb des 
Deutschen Reichs darf nur ausnahmsweise als genügend 
erachtet werden ($ 65). 
Inhaber des Reifezeugnisses einer Oberrealschule haben 
nachzuweisen, daß sie in der lateinischen Sprache die 
Kenntnisse besitzen, welche für die Versetzung in die Ober- 
sekunda eines deutschen Realgymnasiums gefordert werden. 
Sind diese Kenntnisse erworben an einer deutschen Ober- 
realschule mit wahlfreiem Lateinunterricht, so genügt das 
Zeugnis des Anstaltsleiters über die erfolgreiche Teilnahme 
an diesem Unterricht; andernfalls ist der Nachweis durch 
ein auf Grund einer Prüfung ausgestelltes Zeugnis des 
Leiters eines deutschen Gymnasiums oder eines deutschen 
Realgymnasiums zu erbringen. 
Se 
Der Meldung ist der Nachweis beizufügen, daß der 
Studierende nach Erlangung des Reifezeugnisses ($ 6 Abs. 1 
und 2) mindestens fünf Halbjahre dem medizinischen Studium 
an Universitäten des Deutschen Reichs obgelegen hat; die 
Zulassung darf indessen schon innerhalb der letzten sechs 
Wochen des fünften Studienhalbjahres erfolgen. 
Auf diese fünf Halbjahre ist die Zeit des Militärdienstes, 
sofern der Studierende während dieser Zeit an einer Uni- 
versität immatrikuliert war und die Ableistung am Uni- 
versitätsort erfolgte, bis zur Dauer eines halben Jahres an- 
zurechnen. 
Ausnahmsweise darf die Studienzeit, welche 
l. nach Erlangung des Reifezeugnisses ($ 6 Abs. 1 
und 2) einem dem medizinischen verwandten 
Universitätsstudium oder gleichwertigen Hoch- 
schulstudium gewidmet, 
2. an einer ausländischen Universität zurückgelegtist, 
teilweise oder ganz angerechnet werden ($ 65). 
88. 
Der Meldung ist der Nachweis beizufügen, daß der 
Studierende zwei Halbjahre an den Präparierübungen und 
ein Halbjahr an den mikroskopisch-anatomischen Uebungen 
sowie an einem physiologischen und einem chemischen 
Praktikum regelmäßig teilgenommen hat. 
Ausnahmen von einzelnen dieser Voraussetzungen 
dürfen nur aus besonderen Gründen gestattet werden ($ 65).
	        
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