—- 6 —
89.
Die in $$ 6 bis S bezeichneten Nachweise sind in Ur
schrift vorzulegen.
Der Nachweis zu $ 7 wird durch das Anmeldebuch
und, soweit das Studium an einer anderen Universität
zurückgelegt ist, durch das Abgangszeugnis, der Nachweis
zu 88 durch besondere, nach dem beigefügten Muster 1
auszustellende Zeugnisse geführt. Für die Studierenden
der Kaiser-Wilhelms-Akademie für das militärärztliche
Bildungswesen in Berlin werden die Zeugnisse zu $8 7 und 8
von der Direktion der Akademie auseestellt.
8 10.
Ist der Studierende zuzulassen, so wird er durch den
Vorsitzenden nach Entrichtung der Gebühren zur Prüfung
mindestens zwei Tage vor ıhrem Beginne schriftlich geladen.
Der Ladung ist ein Abdruck der gegenwärtigen Bekannt:
machung beizufügen.
Wer in einem Prüfungstermine nicht rechtzeitig oder
gar nicht erscheint oder von der begonnenen Prüfung
zurücktritt, geht, sofern genügende Entschuldigungsgründe
nicht vorliegen, der Hälfte des für die Prüfung eingezahlten
(Grebührenbetrags verlustig. Auch kann je nach Umständen
durch einen mit Zustimmung des Vorsitzenden gefaßten
Beschluß der Prüfungskommission der ganze Gebühren-
betrag für verfallen und die Prüfung in allen oder in
einzelnen Fächern für nicht bestanden erklärt werden.
Gegen den Beschluß ist binnen zwei Wochen Beschwerde
bei der Zentralbehörde ($ 3 Abs. 2) zulässig.
Wer von der Prüfung mit genügender Entschuldigung
zurücktritt, erhält die Gebühren für die noch nicht be-
gonnenen Fächer ganz, die Gebühren für sächliche und
Verwaltungskosten nach Verhältnis zurück.
8 11.
Die Prüfung umfaßt folgende Fächer:
I. Anatomie,
II. Physiologie,
III. Physik,
IV. Chemie,
V. Zoologie,
VI. Botanik.
8 12.
Die Prüfung findet, soweit sie vorwiegend mündlich ist,
öffentlich unter dauernder Anwesenheit des Vorsitzenden