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Koͤniglich Baierisches
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Regie rungssblat t.
I. Stück. München, Mllttwoch den 19. Juni 1811.
Allgemelne Berordnungen.
(Die Bestimmung des Termins zur Einführung
gleicher Maße und Gewichte im Kdnigreiche
Baiern betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben durch die allgemeine Verordnung
vom 28. Februar rdo9 dle Einführung
Fgleicher Maße und Gewichte im Königreiche
anbefohlen; der in dieser Verordnung vorgeschriebene
Termin zur Einführung konnte aber
wegen des darauf erfolgten Krieges, und wegen
anderer Vorfülle nicht beigehalten werden;
nachdem nun aber von Unserer Münz-Kommission
allen Behörden im Königrelche
die Murtermaße und Gewichte bereits mitgetheilt
sind, und die Reduktion der alten Maße
und Gewichte auf die neuen in wenigen Wochen
vollendet, und durch das Regierungsblatt
zur allgemeinen Kenmniß des Publikums gebracht
seyn wird; so verordnen Wir nun, wie
folgt:
1) Vom 1. Okkober l. J. anfangend sollen
im ganzen Königreiche nur die in der Verordnung
vom 38. Februar 1800 vorgeschriebenen
Maße und Gewichte geltend
seyn und allgemein gebraucht werden.
) Unsere Münz= Kommission wird die Reduktion
der alten Maße und Gewichte
auf die neuen unverzüglich vollenden, und
Unserm geheimen Ministerium der Finanzen
vorlegen, wo Wir sie dann durch das
Regierungsblatt zur Kennmiß des Hublie
kums werden bringen lassen; damit aber
die Münz-Kommission in dieser ihrer
Arbeit nicht länger mehr aufgehalten
werde, so erhalten sämtliche Unsere General-Kreis=
und Stadt-Kommissariate
den ernstlichen Auftrag, ihre Uncerbe
hörden gehörig anzuhalten, daß die der
Münz-Kommission zu dieser Reduktion
noch erforderlichen Dara unverzüglich
mitgetheilt werden.
Unsere General-Kreis= und Stadt-Kommissariate
haben sich hienach gehorsamst zu
achten.
München den 7. Juni 1817.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf könsglichen allerbdchsten Befehl
der General-Sekretär
G. Geiger.
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