Full text: Reorganisation der inneren Verwaltung Preußens.

2 Einleitung. 
Ansehen der Behörden in den Augen der Bevölkerung und das selbst 
auf denjenigen Gebieten, wo ihre Einwirkung eine durchaus berechtigte 
ist. Es will nun einmal nicht einleuchten, daß Fragen von vorwiegend 
thatsächlicher und praktischer Bedeutung von Männern beurtheilt und 
erledigt werden sollen, die diesen thatsächlichen Verhältnissen fern stehen 
und auf praktischem Gebiete nur beschränkte Erfahrungen haben können, 
während sie weit sachgemäßer, schneller und billiger von der Bevölkerung 
selbst oder unter ausgedehnterer Mitwirkung derselben besorgt werden 
könnten. 
Die vermehrte Antheilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung 
erscheint weiter als nothwendige Konsequenz des Verfassungsstaates. 
Einer Nation, die sich Gesetze zu geben vermag, wird man die Fähig- 
keit nicht absprechen dürfen, dieselben auch ordnungsmäßig zu hand- 
haben. Hier liegt die wirksamste Remedur gegen die leidigen Konflikte, 
die ein vertrauensvolles Zusammengehen der gesetzgebenden Faktoren nur 
zu häufig ausschließen, hier aber auch der sicherste Weg, die Landes- 
vertretung von der Last der lokalen Detailfragen zu befreien, die jetzt 
zum Schaden ihrer eigentlichen, weit richtigeren Aufgabe in so erdrücken- 
der Fülle auf ihr lasten. 
Eine geordnete Selbstverwaltung übt endlich die wohlthuendste 
Rückwirkung auf die Bevölkerung selbst. Die vermehrte und fortgesetzte 
Uebung in den verschiedenen Zweigen des öffentlichen Lebens ist eine 
Schule für den öffentlichen Dienst, deren Früchte allen Gliedern des 
Staatsverbandes zu Gute kommen müssen. 
Die Selbstverwaltung wirkt aber auch veredelnd, denn sie ist die 
wirksamste Triebfeder für Gemeinsinn und Rechtsbewußtsein. Sie nöthigt 
die Einzelnen dazu, die Gemeinde= und Verbandseinrichtungen zu durch- 
dringen und zu fördern und erhöht mit dem Interesse an denselben 
auch die Bereitwilligkeit zur Uebernahme der damit verbundenen Lasten. 
Sie macht, da jede Rechtsordnung ihre festeste Stütze in dem Bewußt- 
sein ihrer Nothwendigkeit findet, die Verbände und Individuen zu den 
eigentlichen Trägern des ganzen Staatsorganismus. Der Staat, dessen 
Adern sie stärkend und belebend durchströmt, gewinnt in ihr eine sitt- 
liche Grundlage, einen innern Halt. Sie erzieht zur Freiheit in der 
Ordnung und giebt die sicherste Gewähr, daß nicht eine ungezügelte 
Freiheit je die Schranken der Ordnung durchbreche; sie wird deshalb 
unerschüttert auch da ihre innere Kraft bewähren, wo der künstliche Bau 
eines französischen Polizeistaates machtlos zusammenbricht. 
Diese hohe Bedeutung der Selbstverwaltung wird allseitig aner- 
kannt. Gleichwohl sind die auf eine umfassendere Durchführung der-