Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1810. (1)

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ihre Tilgung auch sonst noch auf alle Weise, z. B. durch Annahme bei dem 
auslaͤndischen Anleih ꝛc. beguͤnstigen wollen. Vorerst ertheilen Wir hier— 
durch die öffentliche Versicherung, daß Wir ihre richtige Verzinsung und Ab- 
tragung zu sichern beschlossen haben. Es versteht sich, daß hier von den Pand- 
briefs-Instituten gar nicht die Rede sey. Diese gehen das Privatvermögen 
an und bleiben ganz für sich 
Wir halten die rückständigen Besoldungen Unserer Dienerschaft für eine drin- 
gende Schuld des Staats. Schon lange beschäftigt sich eine Kommission mit der 
Liquidation derselben und in einzelnen Fällen sind den Bedürftigsten baare Abschlags- 
Zahlungen geleistet worden. Um indessen allgemeinere und schnellere Hülfe zu ge- 
währen, sind Wir, bei der Unmöglichkeit, vorerst beträchtliche baare Abzahlungen 
zu leisten, entschlossen, ohne das Ende der Liquidation abzuwarten, so wie die ein- 
zelnen Posien konstatirt sind und werden, Bons den 1. Jan. 1814 zahlbar, mit 
Hinzurechnung von vier Prozent jährlicher Zinsen bis dahin vom 1. Jan. 1811 an, 
auf: der Forderungen ausstellen zu lassen, insofern diese mit 25 Rrhlr. aufgehen. 
Das nicht in dieser Summe aufgehende aber, soll baar in Gelde zugeschossen, das 
vierte x# aber, den Berechtigten unter eben diesen Bestimmungen in allen Tresor- 
scheinen und die Oifferenz gegen 25 baar gegeben werden; damit sie nicht genöthigt 
sind, die zinsbaren Bons sogleich anzugreifen. 
Wegen der alten Tresor= und neuen Thalerscheine, wie auch wegen der Münz- 
scheine bleibt alles in der bekannten Verfassung, und es soll strenge gehalten wer- 
den, was hierunter öffentlich zugesagt ist. Eben dasselbe gilt auch von dem Prä- 
mien-Anleih vom 27. Dezember 1808. 
Wir werden übrigens Unsere siete und gröste Sorgfalt darauf richten, durch 
jede nothwendige und heilsame Einrichtung in polizeilicher und finanzieller Hinsicht 
Unsern uns so sehr am Herzen liegenden Hauptzweck, das Wohl Unserer getreuen 
Unterthanen herzustellen, möglichst zu befördern. Zu dem Ende soll auch die nächste 
Möglichkeit ergriffen werden, das Münzwesen auf einen festen Fuß zu setzen, so wie 
Wir Uns vorbehalten, der Nation eine zweckmäßig eingerichtete Repräsentation, 
sowohl in den Provinzen als für das Ganze zu geben, deren Rath Wir gern be- 
nutzen und in der Wir nach unsern landesväterlichen Gesinnungen, gern unsern ge- 
treuen Unterthanen die Ueberzeugung fortwährend geben werden, daß der Zustand 
des Staats und der Finanzen sich bessere, und daß die Opfer, welche zu dem Ende 
gebracht werden nicht vergeblich sind. So wird sich das Band der Liebe und des. 
Vertrauens zwischen Uns und Unserm treuen Volk immer fester knüpfen. 
Wir hoffen daß ein jeder, wes Scandes er auch sey, jene zur Rettung jetzt 
unumgänglich erforderlichen Opfer mit patriotischem Gemeinsinn gern bringen und 
dadurch die Gesinnungen erhöhen werde mit denen Wir Unsern guten Unterthanen 
ergeben sind, so wie dieses die schönste Belohnung für Unsere Sorgen seyn wird. 
Gegeben Berlin, den 27sten Oktober 1810. 
Friedrich Wilhelm. 
v. Hardenberg. 
  
(No. 4.)
	        
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