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Wer 5 haut, zahlt fuͤr jeden . . 15 Rthlr.
6 . 20 —
Eine weitere Steigerung ft fi ndet nicht Statt, sondern der Satz von 20
Rthlrn. für jeden bleibt auch für die höheren Zahlen. Für männliche Per-
sonen die nur nebenher Bediente sind, hauptsächlich aber beim Ackerbau
und in Manufacturen arbeiten, wird die Hälfte jener Satze entrichtet.
Arbeiter für täglichen Lohn, Knechte und Viehmägde, bloße Land= und
Manufactur-Arbeiter, Diener in Hospitälern und ähnlichen Anstalten,
Soldaten, welche nur nebenher Offizieren geringeren Grades bis zum
Hauptmann erclusive oder Invaliden aufwarten, sind von jener Steuer
ganz frei. Jede Familie kann einen weiblichen Dienstboten halten ohne
Abgabe zu entrichten. Für den 2ten werden n iäbrlich gezahlt 2 Rthlr.
wer 3 hält zahlt fuͤr 2 uberhaupr 6 —
— 4 . 3 . . . . 12 —
— 5 . . 4 . . . . .00——
......6 5 30 —
Eine weitere Steigerung des Satzes fl fi ndet nicht Statt, sondern es wer-
den für jeden weiblichen Diensiboten mehr, 6 Rthlr. entrichtet.
b. Von jedem Hunde irgend einer Art, der beim Eintritt des Steuerjahrs
schon vier Monate alt ist, wird entrichtet 1 Rthlr.
Ausgenommen sind Hirtenhunde, Hunde, welche Personen ihres Ge-
werbes wegen halten müssen, und Hunde, welche Personen baͤuerlichen
Standes zur Bewachung ihrer Hoͤfe halten.
C. Von jedem Reit= und Kutschpferde
werden jährlich gezahlt . 6 Rthlr.
von 2 Pferden für jedes einzeln 8 —
von 3 Pferden für jedes einzeln 10 —
von 4 Pferden für jedes einzeln . 15 —
eine weitere Steigerung des Satzes tritt nicht ein. Er ist auch um deß-
willen so hoch angenommen worden, weil die besteuerten Pferde nicht zu
demjenigen Vorspann concurriren, dessen Aufhebung unmöglich fällt.
Pferde, welche Gliedern der Königlichen Familie gehören, Pferde der
Posthalter, und Pferde welche wegen eines öffentlichen Amts nothwendig
1 halten werden mussen, sind frei von der Abgabe.
d. Für einen zweirädrigen Wagen werden jährlich entrichtet Nölh.
Für einen vierrädrigen Wagen . —
und so jeden 2ten 3ten Wagen u. s .w. uͤber den Sat ben s Rolm. fuͤr
jeden stets 1 Rthlr. Steigerung, in der Art, wie diese bei den Pferden
berechnet ist, Unter diesen Wagen sind begriffen, alle Kutschen, halbe
Chaisen, bedeckte Wagen aller Art, sie mögen in Federn und Riemen
hängen