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gung der Muͤnzstaͤtten, bei welcher eine allgemeine gleichfoͤrmige
Oberaufsicht beinahe unmoͤglich war. Jeder dieser
Paͤchter, die gewöhnlich ein schweres Pachtgeld bezahlteno),
suchte sein Pachtgeld so schnell möglich wieder zu gewinnen,
und seinen Profit zu verdoppeln, statt der gelernten Münzgesellen
nahm er Schlosser und Schmide und Gürtlergesellen
in Dienste, seine Kundschafter spionirten auf altes Silber,
alte Thaler wurden mit unglaublichem Wucher eingewechselt,
und der Münzpächter war bei dem größten Aufgelde,
das er gab, doch immer seines Nutzens versicherr.
Alles floß diesen Münzpächtern zu, und je theurer sie ihr
Silber kaufen mußten, je mehr nach und nach die alten
Thaler verschwanden, desto elender wurde die kleine neugeprägte
Scheidemünze. Da sie auch ersi noch zuletzt das
Gcheimniß erfanden, Kupfer in Silber zu verwandeln, so
war kein Kessel mehr sicher für der Münze, und kupferne
Gefäße wurden als Kostbarkeiten gesiohlen. Der Muͤnzpächter
schmolz in kurzem selbst wieder ein, was er in den
ersteren Jahren seiner Pachtung ausgemünzt hatte, denn er
hatte erst durch Erfahrung mehrerer Jahre die Kunst zu verfilbern
vollständig gelernt, und unter den Pächtern selbst
) Ein Beispiel eines solchen Pachtcontractö# 12. Mai 1621 findet
sich bei Praun vom Deutschen Münzwesen- Neueste Ausgabe
Anmerk. S. 110. Kraft desselben mußre der Pächter dem Churfürsten
Johann Georg für die Erlaubniß zu münzen wöchenrlich
300 Fl. bezahlen. Dies war nur das ordentliche comractmäßige
Pachtgeld, der Himmel weiß, wie viel noch der churfürstl.
Generaldirecror aller dieser verpachteten Munzen der Herr von
Brandenstein zog. Im Braunschweigischen weniastens soll sich
wie auch im Schreiben des Königs von Dänmark bemerkt wird,
die Streirborstische Parthie bei allen Haichen- Contracten gar uicht
vergessen haben. »Is-.