Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1812. (3)

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(No. 138.) Allerhöchste Kabinetsordre vom 24sten September 1812., betreffend die 
Aufhebung des Verbots gegen das Einbringen des ausländischen Ei— 
sendraths. 
B. den von Ihnen angeführten Gründen, genehmige Ich hierdurch, daß 
das früher bestandene Verbot gegen das Einbringen des ausländischen Eisen- 
draths, von jetzt an, aufgehoben seyn, und dieser Waarenartikel, künftig- 
hin, gegen eine Zoll= und Acciseabgabe von Einem Thaler für den Zentner, 
eingeführt werden darf. Potsdam, den 24 sten September 1812. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg.
	        
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