Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXVI. Band. (36)

148  30.  Erste  Forderung  für  die  China-Expedition.  (Fortsetzung.)

Ministerium  vorwarf,  Hongkong  wäre  gar  nichts  wert,  Hongkong  wäre
ein  elendes  Fiebernest,  ein  nackter  Felsen,  ein  miserabler  Hafen,  der  niemals
eine  chinesische  Jolle,  geschweige  denn  ein  curopäisches  Schiff  anlocken
würde.  Heute  verzeichnet  Hongkong  einen  jährlichen  Schiffsverkehr,  wenn
ich  nicht  sehr  irre,  von  zehn  bis  zwölf  Millionen  Tonnen  Gehalt.  Eine
Kolonie  kann  natürlich  nicht  aufsprießen  wie  eine  Blume  in  einer  Nacht.
Ich  bin  aber  überzeugt,  daß  die  große  Bedeutung  von  Kiautschon  für
unsere  Schiffahrt,  unseren  Handel  und  unsere  Industrie  mehr  und  mehr
sich  herausstellen  wird.

Einen  breiten  Raum  in  den  Ausführungen  des  Herrn  Abgeordneten
Richter  hat  seine  Kritik  der  Reden  Seiner  Majestät  des  Kaisers
eingenommen.  Die  Art  und  Weise,  wie  der  Herr  Abgcordnete  Richter
diese  Reden  kritisiert  hat,  gibt  mir  Veranlassung,  das  nachstehende  zu
sagen.  Der  Herr  Abgcordnete  Richter  hat  zunächst  die  Frage  aufgeworfen
  von  der  Verantwortlichkeit  hinsichtlich  dieser  Reden.  Ich  glaube,
es  ist  der  Art.  17  der  Reichsverfassung,  der  bestimmt,  daß  der  Reichskanzler
  die  Verantwortung  trägt  für  die  Anordnungen  und  Verfügungen
Seiner  Majestät  des  Kaisers.  Der  Herr  Abgeordnete  Richter  wird  selber
nicht  behaupten,  daß  Reden  Seiner  Majestät  des  Kaisers  unter  eine  dieser
beiden  Kategorien  fallen.  Ich  möchte  aber  nicht  einen  Augenblck  zögern,
hier  zu  erklären,  daß  ich  die  volle  moralische  Verantwortung
übernehme  für  die  Reden  Seiner  Majestät  des  Kaisers,
welche  auch  von  der  großen  Mehrheit  der  Nation  nicht
mißverstanden  werden.

(Bravo!  rechts.  —  Heiterkeit  links.)
—  Meine  Herren,  ich  habe  gestern  dem  Herrn  Abgecordneten  Bebel  mit
der  größten  Aufmerksamkeit  zugehört,  er  wird  mir  selbst  bezeugen,  daß
ich  ihn  nicht  ein  einziges  Mal  durch  einen  Heiterkeitsansbruch  unterbrochen
  habe;  darum  sollte  ich  glauben,  daß  man  auch  mich  ruhig  ausreden
  lassen  könnte,  denn:  eines  Mannes  Rede  ist  keines  Mannes  Rede;
man  muß  sie  billig  hören  beede!  —  Die  Rede  Seiner  Majestät  in
Bremerhaven  4)  ist  gehalten  worden  in  einem  Augenblick,  wo  allgemein
angenommen  wurde  und  angenommen  werden  mußte,  daß  alle  in  Peking
eingeschlossenen  Europäer  eines  martervollen  Todes  gestorben  wären.
Es  war  nach  meiner  Auffassung  ganz  in  der  Ordnung,  daß  Seine  Majestät
  der  Kaiser  zu  den  ausrückenden  Soldaten  in  diesem  Augenblick  als

1)  Am  27.  Juli  1900;  es  ist  die  Rede,  in  der  sich  der  Satz  befindet:  „Kommt
ihr  an  den  Feind,  so  wißt:  Pardon  wird  nicht  gegeben,  Gefangene  werden  nicht  gemacht".