Full text : Fürst Bülows Reden. 1. Band 1897-1903. (1)

52  11.  Verschiedene  Fragen  auswärtiger  Politik.

Erörterungen,  welche  der  Herr  Abgeordnete  Richter  zur  Sprache  gebracht
hat,  einzugehen:  der  Staatssekretär  ist  jedoch  bereit,  die  von  den  Abgeordneten
  Richter  angebotenen  Papiere  über  einen  einzelnen  Ausweisungsfall
entgegenzunehmen.

Auf  eine  Anfrage  über  die  Handelsvertragsverhandlungen  mit

England  erklärt
Staatssekretär  von  Bülow:

Im  Febrnar  v.  J.  hat  uns  die  königlich  großbritannische  Regierung
einen  umfangreichen  Vertragsentwurf  zugestellt.  Dieser  ist  von  uns
sorgfältig  geprüft  und  im  Sommer  vorigen  Jahres  durch  einen  Gegenentwurf
  beantwortet  worden.  Hierauf  ist  uns  eine  Erwiderung  der  königlich
großbritannischen  Regierung  noch  nicht  zugegangen.

Wir  sind  gegenwärtig  in  Großbritannien  und  in  allen  britischen
Besitzungen  mit  Ansnahme  von  Kanada  im  tatsächlichen  Genuß  der
niedrigsten  Zollsätze.  Umgekehrt  gewähren  wir  dem  britischen  Mutterland
und  den  britischen  Besitzungen  mit  Ausnahme  von  Kanada  die  Meistbegünstigung
  auf  Grund  des  bis  zum  30.  Juli  d.  J.  laufenden  Reichsgesetzes
  vom  11.  Mai  1898.

Vor  Beantwortung  der  Frage,  wie  es  nach  dem  30.  Juli  d.  I.
werden  soll,  werden  wir  zunächst  abwarten  müssen,  ob  und  welchen  Fortgang
  die  Vertragsverhandlungen  in  der  nächsten  Zeit  nehmen  werden.
Jedenfalls  wird  seitens  der  verbündeten  Regierungen  der  Angelegenheit
volle  Aufmerksamkeit  zugewendet.

Was  die  südamerikanischen  Regierungen  anbelangt,  so  ist  dem  Auswärtigen
  Amt  nicht  bekannt,  daß  irgend  eine  derselben  ihre  Handelsvertragsbeziehungen
  mit  uns  kündigen  wolle.  Im  Gegenteil  liegen  Anträge  von
einzelnen  südamerikanischen  Staaten  vor  zu  festerer  vertragsmäßiger
Knüpfung  der  gegenseitigen  Handelsbeziehungen.

Was  endlich  das  im  vergangenen  Herbste  zwischen  Deutschland  und
England  abgeschlossene  Abkommen  3)  betrifft,  so  bin  ich  zur  Zeit  nicht  in
der  Lage,  mich  über  dasselbe  zu  äußern.  Beide  Regierungen  sind  übereingekommen,
  dieses  Abkommen  bis  auf  weiteres  und  bis  zum  Eintritt
bestimmter  Umstände  geheim  zu  halten.  Gerade  so  wie  die  englische  Regierung
  sich  an  diese  Zusage  gebunden  erachtet  hat,  so  können  auch  wir
nicht  von  der  Geheimhaltung  abgehen.  Wir  können  dies  um  so  weniger,
als  es  sich  in  diesem  Abkommen  nicht  sowohl  um  aktuelle  Fragen,  als
um  Eventualitäten  handelt,  die  in  Zukunft  eintreten  können.

3)  Südafrika  betreffend.