Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

—  130  —

die  besondern  Departements  fuͤr  die  oͤffentlichen  Einkuͤnfte  und  fuͤr  die
Generalkassen,  als  solche,  werden  aufgehoben.  Die  Chefs  dieser  Be—
hoͤrden,  Geheimen  Staatsraͤthe  v.  Heydebreck,  Stägemann  und
Baron  v.  Oelssen  dispensire  Ich  von  ihren  Funktionen,  da  solche
mit  den,  dem  Finanzminister  übertragenen  Obliegenheiten  nicht  vereinbar
sind.  Bis  dahin,  daß  diesen  Geheimen  Staatsräthen,  denen  Ich  übrigens
  Meine  Zufriedenheit  mit  ihren  bisherigen  Dienstleistungen  zu  erkennen
  gebe,  andere,  ihren  Verdiensten  und  Verhältnissen  angemessene
Wirkungskreise  angewiesen  werden  können,  soll

1.  dem  Geheimen  Staatsrath  v.  Heydebreck,  mittelst  besonderen
unmittelbaren  Auftrages,  die  fernere  Leitung  des  Handels  mit
fremden  Waaren  und  Produkten  und  der  darauf  gelegten  Abgabenerhebung,
  übertragen  werden.  In  Absicht  auf  die  hieraus
entspringenden  Fonds  und  deren  Verwendung,  hat  derselbe  die
Anordnungen  des  Finanzministers  zu  befolgen.

2.  Der  Geheime  Staatsrath  Stägemann  tritt  in  Ihr  Büreau  ein.

3.  Der  Geheime  Staatsraih  Baron  v.  Oelssen  soll  vorerst  der
Sektion  für  das  Staatsschuldenwesen,  unter  der  Direktion  und  Leitung
  des  Finanzministers,  vorstehen.  Die  Mitglieder  und  Subalternen
  des  Finanzkollegil  und  der  erwähnten  Departements  werden
entweder  beim  Finanzministerio  angestellt  oder  erhalten  andere  Bestimmungen.


B.  Die  bisher  getrennten  Sektionen  des  Finanzministerii  werden  sämmtlich
als  Verwaltungsbüreau's  in  einem  ODiensilokale  vereinigt,  in  dem  auch
der  Finanzminister  seine  Wohnung  erhalt.

Die  Geschäfte  aller  zu  dem  Finanzministerio  gehörenden  Verwaltungszweige,
  in  so  fern  sie  die,  von  dem  Finanzminister  zu  besorgende
obere  Leitung  betreffen,  werden  Büreaumäßig  durch  mündlichen  Vortrag
abgemacht  und  betrieben,  auch  alle  Entscheidungen  von  dem  Finanzminister
  selbst  abgegeben.

In  Absicht  auf  die  Eintheilung  der  Büreau's  und  des  Geschäftsganges
  selbst,  habe  Ich  die  Anträge  des  Finanzministers  genehmigt,  überlasse
  ihm  aber  überhaupt,  den  Geschäftsgang  bei  seinem  Departement  so
einzurichten,  als  er  es  für  gut  findet,  da  er  Mir  für  Ordnung  und  Zweckmäßigkeit,
  bei  demselben  verantwortlich  ist,  und  ich  ihm  daher  auch  gern
freie  Hände,  in  Absicht  auf  die  Mittel,  dazu  zu  gelangen,  lasse.

Der  Kampf  für  die  heilige  Sache  der  Unabhängigkeit  des  Vaterlandes

hat  bisher  drückende  Lasten  und  Leistungen  nothwendig  gemacht,  die  Ich  nur
mit