Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Koͤniglichen Preußischen Staaten. 
—— 
  
— No.7. — 
  
  
*- G 
(No. 221.) Allerhöchste Kabinetsorder vom öten Mai 1814., in Betreff eines Regulativs 
über das Eingquartierungswesen in Berlin. 
D a die Nähe des allgemeinen Friedens nur noch eine kurze Dauer der Trup- 
pendurchmärsche und mithin der Einquartierungslast für Berlin erwarten läßt; 
so will Ich es Ihnen uberlassen, die dortige Einquartierungskommission und das 
Kuratorium des Eingquartierungswesens, welche Ich, so wie sie gegenwaärtig 
konstituirt sind, bestätige und Ihnen unmittelbar unkerordne, mit einem für 
diese Zeit erforderlichen und den bisherigen Mißbräuchen labhelfenden Regulatio 
zu versehen. Ich setze dabei aber ausdrücklich fest, daß bei Vertheilung der 
Einquartierung nicht das Einkommen, sondern der Betrag der Wohnungs- 
miethe mit billiger Berücksichtigung der übrigen häuslichen Lage der Einwoh- 
ner zum Grunde gelegt werden soll, Sie haben nun hiernach das Nöthige 
zu erlassen. 
Hauptquartier Paris, den öten Wai 1814. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg. 
  
Inhrgang 1814. G (No. 222. 
(Ausgegeben zu Berlin den 26sten Mai 1814.)
	        
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