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(No. 227.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 3ten Juni 1814., wegen Ernennung
des Ministerii.
D.. so glücklich veränderten Verhältnisse, welche dem Staate einen dauerhaf-
ten Frieden und eine beträchtliche Ausdehnung seiner Grenze sichern, machen
eine, jenen Verhältnissen angemessene und vollständige Organisation seiner innern
Verwaltung nothwendig. Ich will daher den Anfang dazu, mittelst Besetzung
der bisher vacanten Ministerien um so mehr machen, als das Interesse Meines
Reichs, und das von Europa, Meine Rückkehr nach Berlin noch etwas verzö-
gern wird, Ihre Gegenwart bei Meiner Person fortwährend erforderlich ist, und
das Ministerium mittlerweile, neben der Leitung der Geschäfte die erwahmte Or-
ganisation vorbereiten und den Plan mir bei Meiner Rückkunft zur Entscheidung
vorlegen kann. Ich hebe diesemnach, die nur für die Oauer des Krieges bestell-
ten Militair-Gouvernements zwischen der russischen Grenze und der Weichsel,
zwischen der Weichsel und Oder, zwischen der Oder und Elbe, dezgleichen
das von Schlesien hiermit auf, und übertrage die Geschäfte derselben nach ihrer
verschiedenen Beschaffenheit den Ministerien den in den Militair-Divisionen an-
zustellenden kommandirenden Generalen und den ordentlichen Landes-Behorden.
In den Provinzen links der Elbe bleiben die Militair-Gouvernements vorerst
noch bestehen, jedoch unter der obern Leitung der Ministerien und der kom-
mandirenden Generale, an die sie nach Beschaffenheit der Gegensiände zu
berichten haben.
Das Ministerium soll unter Ihrem Vorsitze bestehen,
1) aus dem der auswärtigen Angelegenheiten,
2) der Justiz,
3) der Finanzen und des Handels,
4) des Krieges,
5) der Polizei,
0) des Innern,
sich wöchentlich einmal oder falls es nöthig ist, mehrmals versammeln, und allge-
meine Gegenstände, desgleichen solche, wo die Ressorts in einander greifen und
eine gemeinschaftliche Ueberlegung erforderlich ist, mit einander berathen. Ihre
Verhälknisse als Staats-Kanzler bleiben im Ganzen dieselbigen, wie sie in der
Ver-