Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

Lieferungs-Schein über Thaler Preußisch Courant. 
Dem des Kreises 
Regierungs-Departements wird hiermit anerkannt, 
daß aus Lieferungsforde- 
rungen des Jahres 1813. und des Jahres 1814. bis Ende Juni die Summe 
von Thalern an die Staats-Kassen zu fordern hat. Die 
Zahlung wird aus dem, zur Tilgung dieser Forderung bei der General-Staats- 
Kasse gebildeten Fonds von Zwei Millionen Thaler jährlich, nach Maaßgabe 
der Bestimmungen des Edikts de dato Paris, den 3ten Juni 1814. wegen 
Vergutigung der Kriegsleistungen hiermit zugesichert. Berlin, den ten 
(I. S.) Der Finanz-Minister. 
eingetragen sub. fol. 
- No. 
der N. J. 
 
	        
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