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# Aré.). Duschhminrschrühiroppen-Konvenkion zwischen Preußk' und Mössan. n
17ten Januar 1817.;e#rtiftzirt änd Steh März diests Jahres.
Wi Friedrich Withelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Thun blermit kund, daß Wir, nachdem in Gefelge des zwischen Uns und-
Seiner. Durchlaucht dem Herzogepund Fursten zu. Nassauam 3 1sten Mai 1815. zu-
Wien abgeschlosenen Staarsvertpages, die große tandstraße von Giebßen nach Ebren-
breitstein Unseren Truppen zu einet Milidalrstraße, von Erfurc nach Koblenz aus-
bedungen,, und rürkuchhrlich deren Einrichtung die nöthige Verabredung vorbehalcen,
worden ist,, Unfrn. Generalmasor, Freiherrn-von Wolzogen, ernannt haben, um.
alles dassenige was diesen Gegenstand betrifft, zu verhandeln, abzuschließen und zu.
unterzeichnens welcher, und der von Seiner Durchlaucht dem Herzoge und Fürsten-
3 Mssauz zw diesem Ende bevollmächtigte und in dem. Vertrage näher bezeichnere-
Freih Marschall vo'mn Bieberstein, am 106en Januar d. J einen aus fünf.
Tolchnitten bestebenden Durchmarsch= und Erappen,Vertrag abgeschlossen und unter-
Nichner haben, dessen Inhalt folgender ist: "
Iu Gefelge der Bestimmung des Artlkels 15: des zwischen Seiner Masestk.
dem Konige von Preußen und Ihro Durchlauchten dem. Herzoge und Fürsten zu-
Nassau am zusten Mai 1815. zu Wien abgeschlossenen Staarsvertrages, nach welcher
die große tandstraße von- Gießen nachEhrenbreitstein eine Mihirairstratze für die
Krone Preußen zwischen Erfure und Koblenz bilden, und für dieselbe eben die
Bestimmungen gelten sollen, welche für die Preußischen Milirairstraßen durch die
Kenigl. Hany#pvischen und Kurfürstl. Hesutchen Staacen angenommen worden;
ist unrer Vorbchale Allerhöchster und Hoôchster Rariskarion von den zu diesem Ges-
schäft bevollmächrigren Unrerzeichneten, namenrlich- ·
dem Freiberrn von Wolzogen, Königlich-Preußischem Generalmasor,
Riccer des Königlich" Preußischen Ordens Pour le mérite, des Kaiserl Russischen.
St. Annenordens erster Klasse, des Großberzoglich: Weimarischen weißen Falken-
ordens erster Klasse, Kommandeur des Kaiserlich-Oesterreichischen Se. Kopoldordens
und Ritter des Königlich Baierischen Milicair, Max, Joseph, Ordens,
und dem Freiherrn Marsrhall von Bieberstein, Herzoglich-Nassonischem,
dirigirenden Staatsminister, des Grohberzoglich-Badischen Ordens der Dreue Groß-
kreuz 2c.
unter zu Grundlegung der mit dem Königreich Hannover Königlich,Preußischer
Seits am Gten Dezember 1846-: vollzogenen Uebereinkunft, Nachstebendes auf das.
Perbindlichste verabreden und, abgeschlossen. worden:.
I.
Feststellung der Linie der Kön#glich-Prcußisehen Militair-Straße, der-
Etappenhauptorke und Konstmmuirung der Erappenbezirke.
Füc die. Könialich. Preußischen Druppen, wesche von Erfurtb nach Koblenz#
oder ven da zurückmarschiren, sünd im Herzeg bume Nassau als Hauot-SEtappenplätze
festgesegr worden, die beiden Städte Montgbqur und Limburg.
Die