Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

— 112 — 
# Aré.). Duschhminrschrühiroppen-Konvenkion zwischen Preußk' und Mössan. n 
17ten Januar 1817.;e#rtiftzirt änd Steh März diests Jahres. 
Wi Friedrich Withelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
Thun blermit kund, daß Wir, nachdem in Gefelge des zwischen Uns und- 
Seiner. Durchlaucht dem Herzogepund Fursten zu. Nassauam 3 1sten Mai 1815. zu- 
Wien abgeschlosenen Staarsvertpages, die große tandstraße von Giebßen nach Ebren- 
breitstein Unseren Truppen zu einet Milidalrstraße, von Erfurc nach Koblenz aus- 
bedungen,, und rürkuchhrlich deren Einrichtung die nöthige Verabredung vorbehalcen, 
worden ist,, Unfrn. Generalmasor, Freiherrn-von Wolzogen, ernannt haben, um. 
alles dassenige was diesen Gegenstand betrifft, zu verhandeln, abzuschließen und zu. 
unterzeichnens welcher, und der von Seiner Durchlaucht dem Herzoge und Fürsten- 
3 Mssauz zw diesem Ende bevollmächtigte und in dem. Vertrage näher bezeichnere- 
Freih Marschall vo'mn Bieberstein, am 106en Januar d. J einen aus fünf. 
Tolchnitten bestebenden Durchmarsch= und Erappen,Vertrag abgeschlossen und unter- 
Nichner haben, dessen Inhalt folgender ist: " 
Iu Gefelge der Bestimmung des Artlkels 15: des zwischen Seiner Masestk. 
dem Konige von Preußen und Ihro Durchlauchten dem. Herzoge und Fürsten zu- 
Nassau am zusten Mai 1815. zu Wien abgeschlossenen Staarsvertrages, nach welcher 
die große tandstraße von- Gießen nachEhrenbreitstein eine Mihirairstratze für die 
Krone Preußen zwischen Erfure und Koblenz bilden, und für dieselbe eben die 
Bestimmungen gelten sollen, welche für die Preußischen Milirairstraßen durch die 
Kenigl. Hany#pvischen und Kurfürstl. Hesutchen Staacen angenommen worden; 
ist unrer Vorbchale Allerhöchster und Hoôchster Rariskarion von den zu diesem Ges- 
schäft bevollmächrigren Unrerzeichneten, namenrlich- · 
dem Freiberrn von Wolzogen, Königlich-Preußischem Generalmasor, 
Riccer des Königlich" Preußischen Ordens Pour le mérite, des Kaiserl Russischen. 
St. Annenordens erster Klasse, des Großberzoglich: Weimarischen weißen Falken- 
ordens erster Klasse, Kommandeur des Kaiserlich-Oesterreichischen Se. Kopoldordens 
und Ritter des Königlich Baierischen Milicair, Max, Joseph, Ordens, 
und dem Freiherrn Marsrhall von Bieberstein, Herzoglich-Nassonischem, 
dirigirenden Staatsminister, des Grohberzoglich-Badischen Ordens der Dreue Groß- 
kreuz 2c. 
unter zu Grundlegung der mit dem Königreich Hannover Königlich,Preußischer 
Seits am Gten Dezember 1846-: vollzogenen Uebereinkunft, Nachstebendes auf das. 
Perbindlichste verabreden und, abgeschlossen. worden:. 
I. 
Feststellung der Linie der Kön#glich-Prcußisehen Militair-Straße, der- 
Etappenhauptorke und Konstmmuirung der Erappenbezirke. 
Füc die. Könialich. Preußischen Druppen, wesche von Erfurtb nach Koblenz# 
oder ven da zurückmarschiren, sünd im Herzeg bume Nassau als Hauot-SEtappenplätze 
festgesegr worden, die beiden Städte Montgbqur und Limburg. 
Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.