Contents : Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

Sachverzeichnis  1916.

Staatsanleihen  (Fortf.)

Staatsanleihe  zum  Zwecke  der  Gewährung  von
Zwischenkredit  bei  der  Errichtung  von  Rentengütern
  (G.  v.  8.  Mai  89  1,  2)  51.

Staatsanleihe  zur  Bereitstellung  weiterer  Staatsmittel
  für  die  durch  Gesetz  vom  1.  April  1905  angeordneten
  Wasserstrazenkauten  (G.  v.  8.  Mai

2)  99.
Staatsanleihe  zum  Ausbau  von  Wasserkräften
des  Mains  (G.  v.  8.  Mai  8  2)  95.

Staatsanleihe  zur  Erweiterung  und  Vervollständigung
  des  Staatseisenbahnnetzes  sowie  zur
Förderung  des  Baues  von  Kleinbahnen  (G.  v.
17.  April  §§  3,  4)  41.

Staatsanwaltschaft,  Ernennung  des  Vertreters  der
Staatsanwaltschaft  in  dem  Disziplinarverfahren
gegen  Beamte  der  Orts-,  Land=  und  Innungskrankenkassen
  (G.  v.  11.  Mai  8  4  Abs.  1,  2)  97.

Staalsdarlehen,  Sicherstellung  der  zum  Wiederausban
im  Kriege  zerstörter  Gelände  gewährten  Staalsdarlehen
  (V.  v.  1.  Mai)  15.  (Bek.  v.  13.  Juli)  112.

Staatshaushaltsetat,  Feststellung  desselben  für  das
Etatsjahr  1916  (G.  v.  3.  April)  13.

Staatsmittel  (Staatsbeihilfen,  Zuschüsse),  Gewährung
von  weiteren  Beihilfen  zu  Kriegswohlfahrtsausgaben
  der  Gemeinden  und  Gemeindeverbände  (G.
v.  1.  Mai)  19.

Welche  Kesten  des  Verfahrens  zur  Bildung  von
Fischereigenossenschasften  die  Staatskasse  trägt
(Fischereiges.  §  d1  Abs.  2)  75.

Stadtausschuß,  Juständigkeit  in  Angelegenheiten  der
Fischereiberechtigung  (Fischereiges.  &§  12,  13,  15)
58.  —  desgl.  in  Angelegenheiten  der  Ausübung
des  Fischereirechts  (das.  8829,  34)  62.

Zuständigkeit  in  Angelegenheiten  der  Fischereigenossenschaften
  (§  48  Abs.  1,  §52  Abs.  3,  &  71
Abs.  2,  §  71)  6.

Stadtverorduete,  Verschiebung  der  regelmäßigen  Er—
gänzungswahlen  (V.  v.  1.  Okt.  §  1)  141.

Stammgüter,  Erwerb  von  Reichokriegsanleihe  für
Stammgüter  usw.  (V.  v.  14.  Sept.)  121.

Standesherren,  s.  Reichsunmittelbare.

Stauanlagen,  Einrichtungen  bei  Stauanlagen  im
Interesse  der  Fischerei  (Fischereiges.  S  101,  16,
115,  116)  d1.

Der  Fischereiberechtigte  darf  Stauanlagen  an
Abeweigungen  von  Wasserläusen  in  ihrem  ordnungsmäßigen
  Betriebe  nicht  hindern  (Fischereiges.  §  32)
63

21

Steine,  Entnahme  von  Steinen  aus  Gewässerstrecken,
die  zu  Laichschonbezirken  erklärt  sind  (Fischereiges.
*  112)  84.

Stempelfreiheit  der  Verhandlungen  bei  Errichtung
von  Rentengütern  durch  Kommunalverbände  und
gemeinnützige  Vereinigungen  (G.  v.  8.  Mai  89)  54.

Stempelfreiheit  der  Verhandlungen  usw.  in
dem  Verfahren  zur  Bildung  von  Fischereigenossenschaften
  (Fischereiges.  §  81)  75.

Stempelfreiheit  der  Fischereischeine  und  der  Erlaubnisscheine
  (Fischereiges.  §  95,  §  98  Abs.  8)  78.

Stendal  (Sachsen),  Stendaler  Kleinbahn-Aktiengesellschaft
  in  Stendal,  s.  Eisenbahnen  Nr.  39.

Sterbfritz  (Hessen-Nassau),  s.  Chausseen  Nr.  5.

Sternin  (Vommern),  Kleinbahn  Spie—Sternin,  s.
Eisenbahnen  Nr.  21.

Stettin  (Vommern),  Verleihung  des  Enteignungsrechts
  an  die  Stadtgemeinde  Stettin  zur  Erweiterung
  des  Industriegeländes  ihres  Industriehafens
(St.  M.  E.  v.  12.  Aug.)  126  Nr.  2.  —  Anwendung
des  vereinfachten  Enteignungsverfahrens  (St.  M.  C.
v.  19.  Aug.)  118.

Stettiner  Haff  (Großes  und  Kleines  Haff)
gehört  zu  den  Küstengewässern  im  Sinne  des
Fischereigesetzes  (Fischereiges.  &  1  Beilage)  92.

Aushebung  der  Fischereiordnung  für  die  in  der
Provinz  Pommern  belegenen  Teile  der  Oder,  das
Haff  und  dessen  Ausflüsse  vom  2.  Juli  12859
(Nischereiges.  §  133  Abs.  2  Nr.  8)  90.

Stiftungen,  Erwerb  von  Reichskriegsanleihe  für
Stiftungen  (V.  v.  14.  Sept.)  121.

Beitritt  der  Stiftungen  zu  Fischereigenossenschaften
  (Fischereiges.  810)  06.

Stör  (Fluß)  gehört  zum  Teil  zu  den  Küstengewässern
im  Sinne  des  Nischereigesetzes  (Fischereiges.  §  1
Beilage)  92.

Stolp  (Vommern),  Verleibung  des  Enteignungerechts
  an  die  Stadtgemeinde  zum  Erwerbe  der  zu
öffentlichen  Anlagen  erforderlichen  Grundflächen  in
der  Gemarkung  Slolp  (St.  M.  E.  v.  10.  Sept.)
110  Nr.  2.

Strafbestimmungen  für  Zuwiderhandlungen  gegen
Vorschriften  des  Fischereigesetzes  und  der  auf  Grund
dieses  erlassenen  Polizeiverordnungen  (Fischereiges.
1#5  bis  130)  5S8.

Stralfund  (Pommern),  Aufbebung  der  Fischereiordnung
  für  den  Regierungebezirk  Stralsund  vem
30.  August  1865  (Fischereiges.  #  I.  3  Abs  2  Nr.  8)  00.

Succase  (Westpreußen),  s.  Chausseen  Nr.  1.