Gesrtz und Verorduuigs·Bluf
Königreich Bayern.
Nr. 40.
München, den 18. Juli 1906.
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Inhalt:
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 17. Juli 1906, die Verlängerung des Landtages betreffend. —
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
Nr. 15938.
Königlich Aller höchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend.
Im Mamen Seiner Maoajestät des Königs.
Luitpold,
u#n Gottis Gnaden Söniglicher Prim von Hayern,
Regent.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Titel VII
§ 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 16. August des laufenden Jahres einschließlich
zu verlängern.
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