Metadata : Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

230  Anhang.

VI.  Muster.

1.  Muster  für  den  Abkehrschein,  den  der  Arbeitgeber
ausstellt:

 

Dieser  Schein  ist  bei  der  einstellenden  Firma  abzugeben.


Abkehrschein

(89  des  Gesetzes  über  den  vaterländischen  Hilfsdienst)

der  vno  bis.  bei  mir  —  uns  —  in  dem
(Ort,  Straße,  Hausnummer)  belegenen  Betriebe  beschäftigt
war,  wird  hiermit  bescheinigt,  daß  er  die  Beschäftigung
bei  mir  —  uns  —  mit  meiner  —  unserer  —  Zustimmung
aufgegeben  hat.

„den  191

Unterschrift
(Name  oder  Firma  des  Arbeitgebers  oder  der  Organisation)