Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1892. (41)

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Hierzu  kam  früher  noch  eine  Aufenthaltsbeschränkung,
  die  jetzt  aufgehoben  ist?
Welches  ist  die  Wirkung  aus  2d.?

Wer  weist  im  Falle  1  a.  und  1b.  ab?

Wer  bestimmt  die  Beschränkungen  nach
2a.  (Gesetz  von  1842)2

Wer  bei  2b.  und  2c.2

Wann  darf  aber  erst  die  thatsächliche
Ausweisung  aus  einem  Ort  erfolgen?

Wenn  nun  bei  der  Abweisung  eines  Menschen
wegen  dauernder  Unterstützungsbedürftigkeit
  verschiedene  Bundesstaaten  betheiligt
  sind?

Ein  Bayer  wird  vier  Monate  von  einer
Gemeinde  verpflegt,  die  Kosten  betragen
pro  Monat  50  M.  Wie  viel  bekommt
die  Gemeinde  erstattet,  oder  der  preußische
Staat?

Welche  Abgabe  ist  durch  das  Freizügigkeitsgesetz
  aufgehoben?  ·

Das  Aequivalent  dafür  ist  welche  Bestimmung?


Sofort  beim  Anzug?

Wenn  er  dann  herangezogen  wird,  bezahlt
er  für  die  ersten  drei  Monate  auch?
Diese  Bestimmung  des  §  8  ändert  welche
Bestimmungen  der  Städteordnung  von

1853  ab,  und  wie?

Welche  Gesetze  regeln  die  Erhebung  der
Einzugs-,  Bürgerrechts=  und  Einkaufsgelder?


Was  hat  dies  Gesetz  von  1867  aber  bestehen
  lassen?

Was  hat  es  aufgehoben?

d.  Die  Wirkung  der  Polizeiaufsicht  nach
dem  Strafgesetzbuch  §  39.
3)  Nach  den  beiden  Gesetzen:
a.  betr.  Verhinderung  der  unbefugten
Ausübung  von  Kirchenämtern  vom
4.  5.  1874.  Aufgehoben  durch  Gesetz
vom  6.  5.  1890;
b.  betr.  den  Orden  Jesu  vom  4.  7.  1872.
Nach  dem  Sozialistengesetz.

Dem  Verurtheilten  kann  der  Aufenthalt
an  einzelnen  bestimmten  Orten  von  der
Landespolizeibehörde  untersagt  werden.

Die  Gemeinde.

Die  Landespolizeibehörde.

Die  Landespolizeibehörde.

So  lange  nicht  die  Fürsorgepflicht  geregelt
  ist,  darf  sie  nicht  erfolgen.

So  regelt  sich  das  Verfahren  jetzt  nach
dem  Unterstützungswohnsitz,  nur  bezüglich
  Bayerns  und  Elsaß-Lothringens
gilt  noch  der  Gothaer  Vertrag  von
1851.

Nur  die  Kosten,  die  über  drei  Monate
entstanden  sind,  also  nur  50  .

Das  Anzugsgeld.

Die  Gemeinde  kann  die  nen  Anziehenden
wie  jeden  Gemeindeeinwohner  zu  den
Gemeindekosten  heranziehen.

Nein,  drei  Monate  ist  er  frei.

Ja,  Heranziehung  ex  tunc.

Nach  der  Städteordnung  §  4  Abs.  4  war
die  Heranziehung  nur  möglich,  wenn
die  Gemeindeabgaben  durch  Zuschläge
zu  den  Staatssteuern  erhoben  werden.
Nach  dem  §  8  ist  es  jetzt  gleichgiltig,
welcher  Art  die  Communalsteuer  ist.

Ein  Gesetz  vom  14.  5.  1860  änderte  den
8  52  der  östlichen  Städteordnung  von
1853  ab.  Wurde  wieder  abgeändert
durch  das  Gesetz  über  die  Aufhebung
der  Einzugsgelder  vom  2.  3.  1867.

Bürgerrechtsgeld,  Einkaufsgeld  als
Abgabe  für  Gemeindenutzungen  (ck.
Brauchitsch  III,  §  52,  Städteordnung).


Einzugsgeld,  Hausstandsgeld.