Drittes Sachregister. v
Vuremburg, Großherzogthum, dessen Errichtung und Vereinigung mit den Nieberlanden. 1G. (An-
hang.) 25. — gehoͤrt zu den Staaten des deutschen Bundes. ibid. — Stadt, sooll in militairischer
Beziehung als Bundesfestung angesehen werden. ibĩd. 25. 131. — Konkurrenz Preußens bei militai-
rischer Besetzung und Unterhaltung der letztern. ibid. 131. seq
Lymers, Enllave, tritt Preußen an die Niederlande ab. 18. — 25. 125.
M.
Maaße, Bestimmungen für selbige bel Waarenversteuerungen. 18. 120. .
Maaß= und Gewichts-Ordnung, Modifikation der 9#. 28. und 29. derselben wegen Stenwlung der
von inländischen Glashütten verfertigten Flaschen. 21. 45.
Maaß= und Gewichtsvergehen, an den für selbige bestimmten Geldstrafen nehmen bie Denunziank
zur Huͤlfte Theil. 20. 79.
Magazinmetze, eine im Herzogthume Sachsen bestehende Naturallieferung. 20. 137.
Magistrats-Subalternenstellen, in wie weit bei deren Besetzung Milltair-Invallden zu herücksicheigen
sind. 20. 79.
Mahlakzisekasse, der Kurmärkschen Landschaft, wird aufgehoben. 20. 19.
Mahlgroschen, oder dessen Surrogat, im Herzogkhum Sachsen, wird aufgehoben. 20. 436.
Mahlmöhlen, bewegliche, dürfen in Städten, wo die Mahlsteuer erhoben wird, nicht gehalten wer-
den. 20. 144.
Mahlsteuer-Abgaben und Akzise, deren Forterhebung und Kontrollirung. 19. 118.119.122. — Nicht-
erhebung derselben in den Distrikten, wo das Edilt vom 7. Sept. 181 1. gilt. 19. 119.— Quamit=
ten unter 10 4 sind davon befreiet. 19. 120. — Aufhebung der nach dem Edikt vom 8. Februar 1319.
erhobenen. 20. 1 36.— Entrichtung der erstern nach dem Gesetz vom 30. Mai 1820. 20. 133. 143.
seq. — Vencnnung der Städte, in welchen solche zu erheben sind. 20. 136.138.— deren Verwandlung
in eine Klassensteuer aus Antrag der durch jene besteuerten Städte. 20. 136. — wann solche auch
neben der Klossenstcucr von Bäckern, Schlächtern und Viktualienhändlern zu entrichten sind. 20. 14K.
— Strafen für Defraudationen derselben. 20. 146. 147.
Mahl wang, wegen der für dessen Aufhebung zu leistenden Entschädigung. 18. 178.
Maje a## des Souverains, Werbrechen gegen selbige, s. Verbrechen.
Majorennität, s. Großiährigkeit.
Makler, der Kaufmannschaft, sind gewerbesteuerpflichtig. 20. 148.
Malburg, Enklave, tritt Prcußen an die Niederlande ab. 18. (Anhang.) 25.
Malzschrook, dessen Besteucrung. 19. 99.
Mamtelkinder, (. Kinder.
Mamfaktur- Waaren des Auslandes, Joll= und Verbrauchs-Steuer-Erhebung von selbigen. 18. 66.
"sed. — 21. 165. "sc. — nicht ornig fabrizirte, gegenseitiger freier Verkehr mit selbigen an den
Grenzen der Niederlande. 18. (Anhang.) 95 — 98.
Marionettenspieler, Gewerbesteuer-Entrichtung von selbigen. 20. 162.
Maͤrkte, benachbarter Grenzoͤrter, deren Besuch von inlaͤndischen Professionisten. 18. 121. — inlaͤn-
dische, deren Besuch von fremden Gewerbetreibenden. 18. 122.
Marktgroschen, dessen Entrichtung von Seiten des Käufers ländlicher Besitze im Cotrbusser Kreise und
den vormals Königl. Süchsischen Landestheilen. 19. 23.
Maschinen, in wie weit selbige der Gewerbesteuer besonders unterworfen sind. 20. 149.
Mastungen des Viches, Abschätzung derselben bei Gemeinheitstheilungen. 21. 67.
Materialwaaren, sollen nicht mehr umherziehend verkauft werden. 20. 153.
Maynz, Stadt und Gebiek, wird mit dem Großherzogthum. Hessen vercinigt, ausschließlich jedoch der
dortigen Fesiung, als deutschen Bundesfestung. 18. (Anhang.) 103. seq. — Central-Unlersuchungs-
Kommission daselbst, (. Central= 2c. d Mehl,