Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

un  Namen-Register.

von  Panmwitz,  kandrath  und  Domherr,  wird  Mitglied  der  Haupkverwaltung  der  Staatsschulben.  206.
13.  —  Entlassung  desselben  als  solches.  20.  Jé.

von  Podworowski,  Johann,  Graf  und  Präsident  des  tandgerichts  zu  Fraustabt,  wird  General-Landschaftsdirekeor
  des  Großherzogthums  Posen.  21.  217.

don  Raumer,  wirklicher  Geheimer  Legationsrath,  wird  Mitglied  des  Staatsraths.  19.  2.

Rotcher,  wirklicher  Gcheimer  Ober-Finanzrath  und  Oirektor,  wird  Präsident  der  Hauptverwaltung  der
Staatsschulden.  20.  13.  —  Vereidung  desselben.  20.  J38.  —  wlrd  Chef  der  General-Direktion  der
Seehandlungs-Sozietkt.  20.  2F.

von  Salm=  Horstmar,  Fürst,  vormaliger  Rheingraf,  Verhältniß  desselben  als  ehemaliger  unmittelbarer
  deutscher  Reichsstand.  20.  82.

oon  Salm-Korburg,  Fürst,  desgleichen.  ibid.

ven  Salm-Salm,  Füärst,  desgleichen.  ibid.

von  Sapyn-Wittgenstein-Berleburg  und  Hohenstein,  Fürsten,  desgl.

von  Solms-Braunfels-Lich  und  Hohen-Solms,  desgleichen.  ibid.

Schickler,  David,  Cbef  des  Handlungshauscs  der  Gebrüder  Schickler,  wird  Mitglied  der  Hauptverwaltung
  der  Staatsschulden.  20.  13.  —  Vereidung  desselben.  ibid.  38.  —  Scheidet  aus.  21.  99.
von  Schuckmann,  Staatöneinister,  Ressortvcrhälenisse  desselben  als  Minister  des  Innern  und  als  Mitglied

  des  Staatsraths.  19.  3.

von  der  Schulenburg,  wirklicher  Gehehner  Ober-Finanzrath  und  Domdechant,  wird  Mitglied  der
Hauptverwaltung  der  Staakoschulden.  20.  13.  —  Vereidung  desselben.  ibid.  38.

von  Schütze,  Geheimer  Ober-Regierungorath,  wird  Mitglied  der  Hauptverwaltung  der  Staatsschulden.
20.  36.  ——  Vereidung  dessclben.  ibid.  38.

von  Wied-Neuwied  und  Runkel,  Fürsien,  deren  Verhältnisse  als  vormalige  unmittelbare  deutsche
Relchsständc.  20.  32.

von  Wiltgenstein,  Fürst,  Oberkammerherr  und  Staataminister,  tritt  das  Polizeiminisierium  ab,  und
übermimmt  das  Minisierium  des  Königlichen  Hauses  und  der  Königlichen  Familie,  so  wie  für  Hofsachen
und  höhere  Hoschargen.  19.  3.

von  Zerboni,  Oberprksident,  wird  Köuiglicher  Kommissarins  für  das  landschaftliche  Kreditsysiem  des
Großherzogthums  Posen.  21,  217.