Metadaten : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

—  966  —

bestätigte  auch  er  den  früheren  Gnadenbrief  auf  20  Jahre  und  legte
den  Predigermönchen,  sowie  dem  leipziger  Professor  ewiges  Stillschweigen
  über  diesen  Streit  auf.  Und  als  nun  1511  die  Frist  verstrichen
  war,  verlängerte  sie  Papst  Julius  II.  auf  neue  20  Jahre,  damit
  der  Dom  vollends  ausgebaut  werden  möchte.

Hierbei  darf  auch  die  Stellung  der  Landesfürsten  zur  Kirche  in  den
Kreis  der  Betrachtung  einbezogen  werden.  Albrecht  der  Beherzte,  der
freilich  den  Interessen  seines  Landes  durch  seine  friesischen  Pläne  elwos
entfremdet  war,  kümmerte  sich  weniger  um  die  Ablaßfrage,  obwohl  er  den
verschiedenen  Geld  eintreibenden  päpstlichen  Boten  keinen  Vorschub  leistete
sondern  sie  höchstens  zu  dulden  befahl.  Ganz  entschieden  dagegen  wor
sein  Sohn  Georg,  der  eine  Zurückweisung  des  Ablasses  bei  den  ernesinischen
  Vettern  in  Anregung  gebracht  hatte,  aber  damit  zu  spät  gekommen
war,  weil  diese  schon  ihre  Einwilligung  gegeben  hatten.  Es  hatte  ihm
übrigens,  ganz  dem  Charakter  des  gesamten  Handels  entsprechend,  der
schon  oben  genannte  Dr.  Günther  von  Bünau  vorgestellt,  wie  Georg
an  seinen  Vater  berichtet:  „so  er  dieselbigen  Boten  mit  dem  Ablaß
nicht  zuließe,  dieweil  sie  doch  von  den  Vettern,  dem  Markgrafen  von
Brandenburg  und  andern  zugelassen  wären,  so  würden  die  Leute  von
Albrechts  Landen  in  die  Gebiete  der  übrigen  Fürsten  laufen  zur  Erlangung
  solchen  Ablasses,  und  vielleicht  mehr  Geldes  aus  dem
Lande  bringen,  auch  mit  Zehrung  andere  Städte  bessern
und  ihre  (eigene)  Nahrung  versäumen.“  Es  unterliegt  keinem
Zweifel,  daß  man  die  Gnade  des  durch  Seine  Heiligkeit  vertretenen  lieben
Gottes  wohl  kaum  in  einer  würdigeren  und  den  Geschäften  vorteilhasteren
Weise  hätte  empfehlen  können,  namentlich  zur  Belehrung  lediglich  auf
Weltliches  bedachter  Fürsten.  Es  sind  aber  schon  früher  Spuren  einer
Denkungsweise  vorhanden,  die  das  geistliche  Amt  und  seine  Würde  recht
wohl  zu  unterscheiden  wußten  von  der  jeweiligen  Individualität  seiner
Inhaber  und  deren  Würdigkeit.  Friedrich  der  Ernsthafte  3.  B.  machte  mit
den  erfurter  Dominikanern,  die  seinem  Schwiegervater  Ludwig  dem  Baher
nicht  günstig  gesinnt  waren,  weil  er  damals  die  Franziskaner  beschütte
und,  mit  der  päpstlichen  Kurie  in  Streit  liegend,  von  dieser  gebannt
war,  ganz  kurzen  Prozeß,  als  sie  infolge  der  kirchlichen  Zensur  Kailer
Ludwig  keine  Ehrerbietung  erweisen  wollten:  er  ließ  sie  in  ihrem
Kloster  durch  seine  Knechte  blockieren  und  sie  dem  Hunger,  eventuels,