Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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II. Berechnung des letzten Grwerbspreises. 
  
  
1. Erwerbspreis (oder Meistgebot usw.) am... — A 
2. Wert des Grundstücks am 
3. Davon geht ab Preis — Wert — der nicht seuerpslihtigen Gegensinde 
und Lasten gemäß §§ 10, 13 NINI 
4............ .B1e1bt Erwerbspreis — — 
5. Hinzuzurechnen sind 
a) nach § 14 Ziff. 1 als Erwerbskosten 4% des Preisen A . 
b) oder die nachgewiesenen Selbstkosten des Erwerbens 
F0) nach § 14 Ziff. 2 ausgefallene Forderungen. « - 
d) nach § 14 Ziff. 3 Aufwendungen für Bauten und 
andere Verbesferungen (abgesehen von denen zu e 
— ä V89. 
Davon zu 2 fiür Wert- 
minderung . .. „ - 
Dazu 5 vom Hundrt - 
e)nach§14Ziff3weitereAufwendungenfurBautenusw 
welche der Steuerpflichtige als Baugewerbetreibender oder 
Bauhandwerker selbst ausgeführt hht.. 85 
Davon zu kürzen für Wert- 
minderng . ....................... -.......... - 
  
bleiitt — 
Dazu 15 vom Hundert - 
f)nach§14Ziff.4LeistungenfürStraßenbauusw. 
nebst Zinsen (§ 14 Ziff. 4 oder § 16) 
*- %% von –auf# Jahre 4 .. Jæ 
% von.. D é-auf.— Jahre . OD 
8) nach § 15 (Verbesserungen von Moor= und Odland) 
h) nach § 16 Ziff. 1: 
Der Erwerbspreis gemäß Ziff. 4 unddie Hinzurech- 
mungen gemäs Ziff. 5 a, b, c, d, e und g betragen 
für das 3Nr 2 
Mi sind hinzuzurechnen 
a) 2½ % nn„; 8 
fü.. volle Kalenderjahre .. - - 
E)beiunbebautenGrundstucken 
20Z0von...................... A & fr - 
volle Kalenderjahre — ermäßigt auf die Hälfte — 
70) bei bebauten Grundstücken 
1 /2 % von AMA M für 
volle Kalenderjahre - 
Summe der Anrechnungen 2 
6.. . . Summe des für die Berechnung maßgebenden Erwerbspreises 1—