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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Stagten.
No. 15.—
(No. 817.) Allerhöchste Kabinetsorder wegen Fesisetzung eines Präklusiv, Termins zur
Anmeldung aller zu der neuen Kriegsschuld der Provinz Altmark gehs-
rigen Forderungen. Vom 13ten Juli 1823.
S
Jch autorisire Sie auf Ihren Antrag vom elten d. M. zur Anmeldung aller
zu der neuen Kriegsschuld der Provinz Altmark gehörigen Forderungen bei der
Verifikations-Kommission einen Präklusiv-Termin auf den Isten Dezember
dieses Jahres zu bestimmen.
Teplitz, den 1 Zten Julius 1823.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Finanz-Minister von Klewiz.
(Ne. 818.) Bekanntmachung über die mit Hannover getroffene Uebereinkunft wegen der
Kosten-Erstattung bei gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern.
Vom 1 ten August 1823
D. Königlich-Preußische Regierung hat sich wegen Erstatkung der Kosten bei
gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern, mit der Königlich -Großbritannisch-
Hannöverschen Regierung folgendermaßen geeiniget:
Wenn die Auslieferung eines Verbrechers von einer Königlich= Hannöver=
schen Behörde an eine Königlich-Preußische, oder umgekehrt, nach den bestehen-
den Grundsätzen des einen oder des andern Staates geschehen kann und verfuͤgt
wird, so sollen, wenn der an die requirirende Behörde ausgelieferte Verbrecher hin-
reichend eigenes Vermögen besitzt, der requirirten Behörde hieraus nicht allein alle
Jabrzgang 1823. Ce baaren
(Ausgegebon zu Berlin den Zosten August 1823.)