Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundsechzigster Jahrgang. 1904. (65)

1904  n

Gesetzsammlung

für  das  Fürstentum  Schwarzburg-Rudolstadt.
1.  Stück  vom  Jahre  1904.

I.  Ministerial-Bekanntmachung
vom  15.  Dezember  1903,
betreffend  die  Abänderung  bezw.  Erweiterung  der  Ubereinkunft  mit  der
Königlich  Preußischen  Staatsregierung  wegen  Benntzung  Königlich
Preusischer  Strafanstalten  zur  Strafvollstreckung.
Nachstehende  Ministrrialertlärung,  durch  welche  die  durch  Ministerial-Bekanntmachungen
  vom  .  voröfjentlichte  Ubereinkunft  mit  der  Königlich
  Preußischen  Staateregierung  wegen  Benuung  Königlich  Preußischer  Strafanstalten
  zur  Strafvollstreckung  abgeändert  bezw.  erweitert  wird,  bringen  wir
hierdurch  zur  öfsentlichen  Kenninis,  nachdem  die  Ministerialerklärung  gegen  eine
cleichlautende  des  Königlich  Prenssischen  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten
  in  Berlin  ausgewechselt  worden  ist.
Rudolstadt,  den  15.  Dezember  1903.

Fnestlich  Schwarzburg.  Ministerlum.
Frhr.  v.  d.  Recke.

  
 

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Ministerialerklärung.

Die  Königlich  Preußische  und  die  Fürstl.  Schwarzburg-Rudolstädtische  Regierung
sind  übereingekommen,  das  zwischen  ihnen  durch  die  Ministerialerklärungen  vom
23.  Juli  und  17.  August  1898  abgeschlossene  Ulübereinkommen  über  die  Benutzung

Fu#n.  Schwarzb.-Audolkt.  Geletzonumlung  I.XV.
Ausgegeben  in  Ruvolstadt  am  16.  Jannar  1904.