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B. Bei den Regierungen und allen in gleichem Range stehenden Be-
hoͤrden, als Ober-Landesgerichten, Ober-Bergaͤmtern, General-
Kommissionen zur Regulirung der gutsherrlich-baͤuerlichen
Verhaͤltnisse, Militair-Intendanturen u. s. w.
richten sich die Diaͤten gleichfalls nach den zu A. bestimmten Saͤtzen, den Rang-
klassen gemaͤß, zu welchen die Beamten gehoͤren, mit der Maaßgabe, daß:
1) die Oberforstmeister und Landstallmeister den Diaͤtensatz der Raͤthe vierter
Klasse beziehen;
2) auf eben diesen Diaͤtensatz auch die Referendarien in dem Fall Anspruch
haben, wenn sie einen kommissarischen Auftrag zur selbsiständigen Aus-
richtung erhalten;
3) Die Sekretarien, Gerichtsschreiber, Rendanten, Kalkulatoren, Registra-
toren, Journalisten und Kanzleivorsteher der Provinzial-Kollegien, im-
gleichen die Referendarien und Auskulratoren, sofern sie als Gehülfen eines
höher stehenden Beamten zugezogen werden, so wle auch die bei den Land-
gestüten angestellten Ober-Amrleute, Srallmeister, Rendanten und Gestut=
Inspektoren, den Diätensatzoon ... 1 Thlr. 10 Sgr.
4) Die Assistenten der vorgedachten Subalternen-Büreaux
und die Dollmetscher, so wie auch die bei den Landgesluͤten
angestellten Roßärzte ddvdnnnnnnnn .. .. . . . . ... 1 — =
5) Die Kanzlislen und Kopisten, imgleichen bloße Protokoll-
führer, welche nicht Referendarien oder Auskultakoren
sind, und die bei den Landgeslüten angestellten Stut-
Sattel- und Futtermeister von . ............. ... ... : 20 „
6) Die Kanzlei-Diener, Boten und Exekuroren von — - 15
7) Die Knechte bei den Landgestäten 0von — -- 10 =
beziehen.
C. Bei den Regierungen und andern Provinzial-Kollegien unter-
geordneten Behörden erhalten und zwar
I. Kreis= und Polizei-Beamte:
1) ein Landratttttt)t)) 2 Thlr. — Sgr.
2) ein Kreis-Deputireerer --= —
3) ein Polizei-Direkoon. 2 — "
4) ein Polizei-Inspektor oder Polizei-Kommissarius. 1 — =
5) ein Kreis-Sekretar. . — =
) emBote,PolizeiAusrettet....................... —«-15-
. Justiz-Beamte:
I die bei den Ingquisitoriaten angestellten Direktoren und
Richter (Inquisitorr)n)n) ... 2
2) die