Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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B. Bei den Regierungen und allen in gleichem Range stehenden Be- 
hoͤrden, als Ober-Landesgerichten, Ober-Bergaͤmtern, General- 
Kommissionen zur Regulirung der gutsherrlich-baͤuerlichen 
Verhaͤltnisse, Militair-Intendanturen u. s. w. 
richten sich die Diaͤten gleichfalls nach den zu A. bestimmten Saͤtzen, den Rang- 
klassen gemaͤß, zu welchen die Beamten gehoͤren, mit der Maaßgabe, daß: 
1) die Oberforstmeister und Landstallmeister den Diaͤtensatz der Raͤthe vierter 
Klasse beziehen; 
2) auf eben diesen Diaͤtensatz auch die Referendarien in dem Fall Anspruch 
haben, wenn sie einen kommissarischen Auftrag zur selbsiständigen Aus- 
richtung erhalten; 
3) Die Sekretarien, Gerichtsschreiber, Rendanten, Kalkulatoren, Registra- 
toren, Journalisten und Kanzleivorsteher der Provinzial-Kollegien, im- 
gleichen die Referendarien und Auskulratoren, sofern sie als Gehülfen eines 
höher stehenden Beamten zugezogen werden, so wle auch die bei den Land- 
gestüten angestellten Ober-Amrleute, Srallmeister, Rendanten und Gestut= 
Inspektoren, den Diätensatzoon ... 1 Thlr. 10 Sgr. 
4) Die Assistenten der vorgedachten Subalternen-Büreaux 
und die Dollmetscher, so wie auch die bei den Landgesluͤten 
angestellten Roßärzte ddvdnnnnnnnn .. .. . . . . ... 1 — = 
5) Die Kanzlislen und Kopisten, imgleichen bloße Protokoll- 
führer, welche nicht Referendarien oder Auskultakoren 
sind, und die bei den Landgeslüten angestellten Stut- 
Sattel- und Futtermeister von . ............. ... ... : 20 „ 
6) Die Kanzlei-Diener, Boten und Exekuroren von — - 15 
7) Die Knechte bei den Landgestäten 0von — -- 10 = 
beziehen. 
C. Bei den Regierungen und andern Provinzial-Kollegien unter- 
geordneten Behörden erhalten und zwar 
I. Kreis= und Polizei-Beamte: 
1) ein Landratttttt)t)) 2 Thlr. — Sgr. 
2) ein Kreis-Deputireerer --= — 
3) ein Polizei-Direkoon. 2 — " 
4) ein Polizei-Inspektor oder Polizei-Kommissarius. 1 — = 
5) ein Kreis-Sekretar. . — = 
) emBote,PolizeiAusrettet....................... —«-15- 
. Justiz-Beamte: 
I die bei den Ingquisitoriaten angestellten Direktoren und 
Richter (Inquisitorr)n)n) ... 2 
2) die
	        
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