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WL
Halbe und Viertel-Bothe und Mipen, ½ und " ihres
obigen Gewichts.
Bei allen andern nicht benannten Gebinden jedes Vier-
tel (Velte) Brutto . . . . .. —18
B. Früchte.
Das Hamburger gestrichene Faß (der halbe Scheffel oder zwei
Himpten) 2656 Pariser Kubikzoll haltend:
2 kl.
Bohnen «............ 88Mehl.......................... 45
Buchweitzen 71 Nuͤsse .... ....... ... .. .. .... .... 44
Gruͤtzel Oost, grüne Aepfel und Birnen.56
Erbsen und Wicken 90 gedbrrte Aepflelll . ... 32
Gerst 58 „ gedbrrte Birnen 52
- Graupen und Gruͤtze. .. . . . . 84 Hgeaedörrte Kirschen 72
Hafer 48 gedörrte Pflaumen 64
- Graupen und Grüte 64 Rogen . ... 80
Hiree . .. 78 Rübn 37
Kastaniennn . 751 Saamen, Hanf-. . . . ... .... . . . . . 56
. - Rapp- und andrer. .. .. 70
EI 54/ Weigen .. 84
100 Hamburger Faß sind. — 84 Hannoͤverschen Scheffeln,
135X Mecklenburger-Rostocker 95— Preußischen,
99# Anhaltscher 49 ## Dresdener Scheffeln,
50— Böhm. Strich. 85 . Wiener Metzen,
und 147—32. Engl. Buschels.
C. Holz.
1) In Flössen und wo die Stücke einzeln kubisch (nach den Hartigschen oder
Segondatschen Tabellen) zu vermessen sind, werden auf den Hamburger
Zentner gerechnet:
a) Eichen, Buchen, Hainbuchen, Eschen und Obstbaumholz, 3 Hamb. Kubikfuß
b) Fichten oder Tannen, Aspen, Birken, Erlen, Linden,
Pappeln, Ulmen und Weidenholz ........... . . . . 4 = 2
2) Kahn= oder Schiffs-Ladungen werden im Ganzen bubisch vermessen, und
dann sind bei obigem Gewichte von dem Gesammtinhalt noch auf die leeren
Iwischenräume zu rabattiren:
vom Bau= und Nutzholz aller Art, ein Viertel oder 25 von 100 Kubikfuß,
vom rauhen Brennholz ein Drittheil dder. 3537 von 100 Kubikfuß,
vom