(No. 915.) Allerhöchste Kabinetsorder vom Iten Februar 1825., wie die Veruntreuung
des Futters bei Militair-Dienstpferden bestraft werden soll.
D.: in den Kriegsartikeln nicht berücksichtiget worden ist, wie eine Verun-
treuung des Futters für Diensipferde bestraftwerden soll; so will Ich zur Ergaͤnzung
des 26sten Kriegesartikels hiermit bestimmen: daß eine Veruntreuung des Futters
für Dienstpferde mit Versetzung in die zweite Klasse, Verlust des National-Mili-
tair-Abzeichens (Landwehrkreuzes), der Nationalkokarde, mit körperlicher Züchti-
gung und nach Befinden der Umstände mit einem mehrwöchentlichen Arrest, der
bis zu strengem Arrest geschärft werden kann, bestraft werden soll.
Diese Bestimmung, die dem 26ften Kriegesarkikel hinzuzufügen ist, haben
Sie der Armee bekannt zu machen.
Berlin, den Z3ten Februar 1825.
Friedrich Withelm.
An den Kriegsminisier v. Hakr.
(No. 916.)