Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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Litera C. 
Tarif der Rekognitions-Gebuͤhr fuͤr die Elbe. 
  
a) Mit Ladung. 
1) Sachsen 
2) Preußen zu Mühlberg . 
3) Anhalt 
4) Hannorrernrnrnrn ... 
5) MecklenbucntSggg 
6) Lauenburg .. .. .. ................... 
1. Klasse 3 oslusse 3. Klasse 4 ase 
unter 10 —254 Last 
Last. 4ne Last. jund mehr. 
  
  
Die Lasi zu 4000 KI in Konvent. Münze. 
  
  
zu Witnenberge .. ... 
*) an den im Art. 16. 
der Elbakte genannten 
Zwischen= und Neben- 
Amtern. 
  
Rtir. gGr. J Ritir. gGr. J Rtix. gGr. Nur. aGr. 
EEEEIEIEE 
— 3812 1161 11—1 118 
1— 2 — 3 
—816ö 1„SS 
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— 8— 140 
— 1121 11121 31-1 31— 
—112 111 2— 
  
  
  
  
  
  
  
b) Zahtzeuge ohne Ladung zahlen allenthalben ein Viertheil vorstehender 
Taxe. 
t Schisfe, welche direkt durch die Preußischen Staaten transitiren und Muͤhlberg 
und Wittenberge passiren, zahlen keine Rekognitionsgebühr an den Preußischen 
Zwischen= und Nebenämtern; desgleichen finden die bei diesen Aemtern ausge- 
worfenen Sätze auf Anhalt- Bernburg und Dessau vorläufig keine Anwendung. 
Dd2 Lit. D.