Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 4.—
(No. 917.) Allerhöchste Kabinetgorder vom Zten Januar 1825., wegen einer Prällusions=
Frist räcksichtlich der Zahlung der Reduktions-Aussälle an den Gnaden-
Gehältern der Militair-Pensionaire.
A## den Bericht des Departements für die Invaliden vom 20sten v. M.,
will Ich Mich damit einverstanden erklären, daß Behufs der von Mir be-
fohlenen Zahlung der Reduktions-Ausfälle an den Gnadengehältern der
Militair-Pensionaire, die unbekannten Erben der letzteren zur Angabe ihrer
Ansprüche bffentlich und unter der Verwarnung aufgerufen werden, daß nach
Ablauf einer neunmonatlichen Frist, vom Tage der Bekanntmachung, die
Praklusion gegen sie unfehlbar eintreten werde. Ich beauftrage das Krieges-
Ministerium, dem gemaß zu verfügen.
Poksdam, den Zten Januar 1825.
Friedrich Wilhelm.
An das Kriegesministerium.
Jabrgang 1825. D No. 918.)
(Ausgegeben zu Berlin den 2ten April 1825.)