Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

April  12.
und  13.

338  1611  138.

Nutzen  in  Acht  zu  nehmen  und  dahin  zu  sehen  haben,  „damit  das
hauptwerk  dermaleinest  zue  rechten  stant  gebracht  werde,‘  wobei  sie
sich  nach  dem  besonderen  Memorial  [siehe  unten]  zu  richten  haben;
die  Festigung  des  Bundes  wird  etwa  bei  der  Einnahme  Sachsens  zur
Sprache  zu  bringen  sein.  Signatum  Aschaffenburg  den  12,  aprilisa.  1611.!

Neben-Memorial,

Mit  der  Erledigung  der  vorstehenden  Punkte  ist  aber  der
Sache  noch  nicht  geholfen  sondern  es  muss  das  „Hauptwesen‘“‘  von
Grund  aus  angegriffen  werden;  bringen  die  baierischoen  Gesandten
dies  nicht  von  selbst  zur  Sprache,  so  haben  die  unsrigen  sie  an  das
folgende  zu  erinnern:

Da  der  Bund  einzig  den  Zweck  hat,  die  Mitglieder  vor  Vergewaltigung
  im  Sinn  des  Religions-  und  Landfriedens  zu  schützen,
„welches  dann  gleichwol  ohne  leut  nicht  geschehen  kann,  so  wurt
man  notwendig  uf  eine  starke  anzal  volks  und  einen  instructum
exercitum  als  etwan  von  zwanzig  tausent  mann  zue  ross  und  fues,
wie  dann  anfangs  dieser  buntstractatiin  auch  bedacht  worden,
bedacht  sein,  auch  sich  des  underhalts  halber  also  vergleichen
müssen,  dass,  wann  es  die  notturft  erfordert,  solcher  exercitus  nicht
allein  in  eil  ufgebracht  sonder  auch  jahr  und  tag,  es  seie  zue  felt
oder  in  guarnisonen  und,  wie  es  die  notturft  erfordert,  an  salt
proviant,  munition  und  aller  notturft  erhalten  werden  möge.“  --Um
  zu  sehen,  ob  man  das  vermag,  ist  ein  genaues  Verzeichnis
sowol  der  Leistungen,  zu  denen  die  Stände  fähig  sind,  als  auch  der
Zuschüsse  der  auswärtigen  Mächte  zu  machen.  Es  wird  aber  nicht
genügen,  sich  gewisser  Monate  zu  vergleichen  „und  ins  hundert
hinein  (etwa  auf  die  vermöglichere)  zue  raten  sondern  würt  man
bei  heller  und  pfenniug  wissen  müssen,  was  man  von  einem  ieden
stant  würklich  zu  gewarten  hab,  damit  das  facit  bestendig  darnach
gemacht  werden  könne  und  nicht  etwa  viel  ufm  papier  und  hernacher
wenig  im  seckel  sich  befinde,  aus  welchem  dann  ervolgt,  dass  man
grosse  anschläg  macht  und  uf  ein  ungewisses  bauet  und  gemeinlich
nicht  allein  nichts  ausrichtet  sonder  alles  vergeblich  angewendet,
sich  und  seine  underthanen  erseigert  und  eröset  und  wol  mehr
schadens  und  unglücks  als  vortheils  dabei  hat.“  Ist  das  Verzeichnis
  angefertigt,  so  soll  man  den  Ueberschlag  machen,  ob  man  ein
solches  Heer  Jahr  und  Tag  erhalten  kann.  Bevor  man  dessen
Gewissheit  hat,  wird  man  vergeblich  von  Herbeischaffung  eines
grösseren  Vorrats  und  anderm  handeln  und  bleibt  ungewiss,  ob  man
das  Angefangene  ausführen  kann  oder  ob  man  davon  nicht  etwa  mit
Schimpf  und  Schande  ablassen  muss.  Findet  man  sich  aber  stark

!  Zur  Entstehung  der  Instruktion  vgl.  oben  no.  126.  Die  Hauptinstruktion
  ist  unter  Heranziehung  der  frankfurter  Instruktion  aus  zwei
Beratungen  des  kurmainzischen  geheimen  Rats  vom  11.  und  12.  April  (Wmz,,
a.  a.  O.,  no.  65  und  66)  hervorgegangen.