April 12.
und 13.
338 1611 138.
Nutzen in Acht zu nehmen und dahin zu sehen haben, „damit das
hauptwerk dermaleinest zue rechten stant gebracht werde,‘ wobei sie
sich nach dem besonderen Memorial [siehe unten] zu richten haben;
die Festigung des Bundes wird etwa bei der Einnahme Sachsens zur
Sprache zu bringen sein. Signatum Aschaffenburg den 12, aprilisa. 1611.!
Neben-Memorial,
Mit der Erledigung der vorstehenden Punkte ist aber der
Sache noch nicht geholfen sondern es muss das „Hauptwesen‘“‘ von
Grund aus angegriffen werden; bringen die baierischoen Gesandten
dies nicht von selbst zur Sprache, so haben die unsrigen sie an das
folgende zu erinnern:
Da der Bund einzig den Zweck hat, die Mitglieder vor Vergewaltigung
im Sinn des Religions- und Landfriedens zu schützen,
„welches dann gleichwol ohne leut nicht geschehen kann, so wurt
man notwendig uf eine starke anzal volks und einen instructum
exercitum als etwan von zwanzig tausent mann zue ross und fues,
wie dann anfangs dieser buntstractatiin auch bedacht worden,
bedacht sein, auch sich des underhalts halber also vergleichen
müssen, dass, wann es die notturft erfordert, solcher exercitus nicht
allein in eil ufgebracht sonder auch jahr und tag, es seie zue felt
oder in guarnisonen und, wie es die notturft erfordert, an salt
proviant, munition und aller notturft erhalten werden möge.“ --Um
zu sehen, ob man das vermag, ist ein genaues Verzeichnis
sowol der Leistungen, zu denen die Stände fähig sind, als auch der
Zuschüsse der auswärtigen Mächte zu machen. Es wird aber nicht
genügen, sich gewisser Monate zu vergleichen „und ins hundert
hinein (etwa auf die vermöglichere) zue raten sondern würt man
bei heller und pfenniug wissen müssen, was man von einem ieden
stant würklich zu gewarten hab, damit das facit bestendig darnach
gemacht werden könne und nicht etwa viel ufm papier und hernacher
wenig im seckel sich befinde, aus welchem dann ervolgt, dass man
grosse anschläg macht und uf ein ungewisses bauet und gemeinlich
nicht allein nichts ausrichtet sonder alles vergeblich angewendet,
sich und seine underthanen erseigert und eröset und wol mehr
schadens und unglücks als vortheils dabei hat.“ Ist das Verzeichnis
angefertigt, so soll man den Ueberschlag machen, ob man ein
solches Heer Jahr und Tag erhalten kann. Bevor man dessen
Gewissheit hat, wird man vergeblich von Herbeischaffung eines
grösseren Vorrats und anderm handeln und bleibt ungewiss, ob man
das Angefangene ausführen kann oder ob man davon nicht etwa mit
Schimpf und Schande ablassen muss. Findet man sich aber stark
! Zur Entstehung der Instruktion vgl. oben no. 126. Die Hauptinstruktion
ist unter Heranziehung der frankfurter Instruktion aus zwei
Beratungen des kurmainzischen geheimen Rats vom 11. und 12. April (Wmz,,
a. a. O., no. 65 und 66) hervorgegangen.