210
Nr. 10969.
Bekanntmachung, Anderung der Landwehrbezirkseinteilung der K. Preuß. 5. Infanterie-Brigade
betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern und K. fKriegsministerium.
Mit Gültigkeit vom 1. April lfd. Is. ist das Bezirkskommando Swinemünde neu
errichtet worden. 1
Wegen Anderung der Landwehrbezirkseinteilung des 1. Bezirks der K. Preuß. 5. Infanterie-Brigade
und wegen Abgrenzung des neuen Bezirkskommandos ist nachstehendes verfügt:
Armee-nfanterie- Verwaltungs- Bundesstaat
' bzw. Aushebuͤngs)-torps
Brigade Landwehrbezirke Ge 27 ngs) (Regierungsbezirk).
II. 5. Stettin Kreis RandopKK Königreich Preußen
Stadt Stettin Reg.-Bez. Stettin
5 Swinemünde Kreis Usedom-Wollin
“""e#s *5 4 "— Cammin#
Naugard Kreis Naugard
„ Greifenberg
„ Regenwalde
*) Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 5. Infanterie-Brigade im Frieden unterstellt.
Die Berichtigung der Anlage 1 der Wehrordnung bleibt vorbehalten.
München, den 23. Juni 1906.
Dr. Graf v. Feilitzsch. Krhr. v. Horn.
——7A°7v H
Bekanutmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde
St. Ingbert 4 /ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von
150 000 & und zwar Stücke zu 1000 —K in den Verkehr bringe.
München, den 24. Juni 1906.
Dr. Graf v. Feilitzsch.