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ligen würde. Trotz dieser Mittheilung wurde das bezügliche Abkommen
20 Tage später definitiv von den beiden betreffenden Gesellschaften unterzeichnet.
Auf diese Beleidigung Belgiens glaubte die Regierung mit der Einbringung
des Gesetzentwurfs antworten zu müssen.
15. Febr. Die officiöse und zumal die chauvinistische Pariser Presse spricht
sich mit Heftigkeit gegen das von der II. Kammer beschlossene Eisenbahngesetz
aus und behauptet, daß Belgien von Preußen dazu aufgehetzt
worden sei.
17. „ Der Kriegsminister Renard geht nach Paris. Das von der
II. Kammer beschlossene Eisenbahngesetz wird inzwischen auch im
Senat eingebracht.
20. „ Senat: Debatte über das Eisenbahngesetz. Die Commission
trägt (mit nur 4 gegen 3 Stimmen) auf Genehmigung an. Rede
des Ministerpräsidenten. Das Gesetz wird schließlich mit 36
gegen 7 Stimmen (mehrere Senatoren enthalten sich der Abstimmung)
angenommen.
Frere-Orban: konstatirt vorerst den tiefen Eindruck, den die Vorlage
des Gesetzes in Frankreich und zwar nicht bloß bei einigen annexionslustigen
Tagesblättern, sondern in unbefangenen Kreisen, welche sonst gegen Belgien
billig, ja freundlich gesinnt seien, gemacht habe. Es möge richtig sein, daß
die unerwartete Vorlage des Gesetzes, die sofortige Ueberweisung desselben an
eine Specialcommission, seine einigermaßen eilige Discussion und Annahme
geeignet waren, auswärts Aufsehen zu erregen. Doch sei für den, der die
ganze Angelegenheit aufmerksam verfolgt, die Gesetzesvorlage nicht aus den
Wolken gefallen. Schon seit drei Monaten habe die eventuelle Abtretung gewisser
Eisenbahnstrecken in Belgien die Gemüther erregt und namentlich in
der Presse eine Bewegung hervorgerufen, die sich mitunter zur Leidenschaft
steigerte. Die Aufregung war eine solche, daß ein Mitglied in der andern
Kammer die Regierung über die Angelegenheit interpellirt habe. Die Regierung
habe noch am 11. Dec. v. J. in der ausdrücklichsten Weise erklärt, die
gefürchtete Eisenbahnabtretung werde nicht stattfinden. Diese Erklärung habe
im ganzen Lande zustimmenden Wiederhall gefunden. Außerhalb und namentlich
in Frankreich habe man dagegen gar keine Notiz von derselben genommen;
die Presse habe die Ereignisse in Belgien todtgeschwiegen. Unter diesen Umständen
könne man sich nicht wundern, wenn selbst wohlwollende und unparteiische
Leute bei der Nachricht von der Vorlage des Gesetzes wie aus einem
Traum erwachten und dieselbe als einen unbegreiflichen Act der Feindseligkeit
gegen Frankreich qualificirten; sie wissen aber nicht, was ihr vorhergegangen
ist und sie herbeigeführt hat. Die in ihrem materiellen—Interesse vom Gesetz
Betroffenen haben natürlich sich wohl gehütet, die öffentliche Meinung in der
Sache aufzuklären. Unter dem Gewicht dieser Sachlage sei man selbst so
weit gegangen, zu behaupten, die belgische Regierung habe unter dem Einfluß
einer fremden Macht gehandelt. „Wir sollen also, sagt der Minister, gegen
unsere Pflicht und in Verkennung unserer theuersten Interessen Theil genommen
haben an einer elenden Intrigue, angezettelt, um Frankreich zu verletzen,
um Uneinigkeit hervorzurufen, deren Opfer wir vielleicht sein könnten, um
zwei große Mächte in Kampf zu bringen, welche der Stolz der europäischen
Civilisation sindl Und warum? Zu welchem Zweck? Welchen Vortheil könnten
wir aus einem solchen Manöver ziehen ?“ „Ich kann nicht sagen, fährt
der Minister fort, daß ich die Ehre habe, Hrn. v. Bismarck zu kennen. Ich
habe ihn einmal in meinem Leben hier in Brüssel zufällig im Gedränge eines
Salons gesehen. Bismarck begleitete damals den König von Preußen auf