xvi Biertes Sachregister.
verankwortlich werden. 22. 172. — 24. 219. — deren Bestrafung für die Veruntrenung der ihnen
zum Transport anwertrauten Güter. 24. 79. — (. übrigens Lohnfuhrleute.
Fuhrwerke, sollen sich einander auf den Chausseen nach der Rechten halb ausweichen. 22. 171. 24. 219.
— müssen den Posten auf den Ruf des Horns ausweichen, ibid. — welche derselben vom Chaussegelde
befreit sind. 22. 170. 24. 218. — (. auch Wagen.
nftel-Abzug von Zehnten, s. letzt.
er, fuͤr Militair-Dienstpferde, Strafen für die Veruntreuung desselben. 25. 11.
G. · «
Garn, Hausi kbande mit selbigem. 24. 130. seq. — Abgaben-Entrichtung von selbigem. 24. 1837.
194. — 25.
Gannison= Cni — -) Administration, in den Jahren 1806 — 1819., Präklustofrist zur An-
meldung der rückständigen Forderungen an selbige. 22. 221 — 223.
Gastwirthe, sind verpflichtet, sich von umherziehenden Gewerbetreibenden den Gewecbeschein vorzeigen zu
lassen. 24. 133.
Gebühren, der Notarien in den Niederhheinischen Provinzen, Tax-Ordnung für selbige. 22. 116 — 124.
— der Friedensrichter, Gerichtsschreiber und Gerichtsboten in den Rheinprovinzen bei Subhastationen
und Lizitationen. 22. 203. seq. — bezgleichen bei Einregistrirungen. 24. 81. — bei öffentlichen
Schauanstalten für Tuch= und andere Wollwaaren. 23. 9. — für Begleicscheine und für Anlegung
von Bleien und Siegeln bei Waaren-Versendungen und Verschlüssen. 24. 203. — für Revisson der
Kirchen= und Schul-. Rechnungen, finden nicht mehr statt. 25. 133. — für gerichtliche Aerzte,
Wundäzte und Thierärzte. 25. 134. — in Kriminal-Untersuchungen, f. diese. — (. auch Spor-
teln, Waagen= und Krahngebüren. — Postgefälle und Paßgebühren 2c.
Gebühren-Taxen, gerichtliche, nach dem Patent vom 23. August 1815., deren Anwendung im Herzog-
chume Westphalen, Fürstenthume Siegen und in den Grafschaften Wittgenstein. 25. 159.
Geslle, s. Abgaben und Steuern.
Gefängnißstrafe, deren Vollstreckung wegen Uebertretungen des Hausir= 2c. Regulativs. 24. 133. seq.
s. auch Strafen.
Gehlter, der Beamten, s. Besoldungen.
Geheime Verbindungen, (.letzt.
Gehülfen, in wie weit sich deren Gewerbetreibende im Umherziehen bedienen dürfen. 24. 129. 135.
— kaufinännlsche, deren Verhältnisse nach den Statuten für die Kaufmannschaften zu Danzig, Memel,
Tilse, Knigsberg i. Pr., Mogdeburg 2c., (.. diese.
Geistliche, Verfahren gegen selbige bei Amts-Entsetzungen. 22. 105 — 108. — 23. 25. — desgl.
wegen Theilnahme an demagogischen Umtrieben. 22. 107. seq. — deren Befreiung von Beiträgen
zu den Gemeinde-Lasten. 22.186. — Diten= und Reisekosten- Bewilligung für selbige. 25. 106.
168. seq. — deren Verhältnisse als Abgeordnete der Provinzialstaͤnde. 23. 132. 140. 147. —
24. 64. 72. 103. 110. 142.
Gelder, was bei deren Versendung mit der Post zu beobachten. 24. 230. 231. 236. — Porto-Be-
rechnung und Zahlung für selbige. 24. 229. 237. — Entrichtung des Packkammer= oder Lagergel-
des für deren sichere Aufbewahrung in den Postanstalten. 24. 233. — Verlfahren rucesi.htlich dersel-
ben, wenn weder Absender noch Empfaͤnger auszumitteln ist. 24. 233.
Geldsirafen, fuͤr Uebertretungen des Hausir 2c. Regulatios. 24. 133. — Denunzianten Antheil an
selbigen. 24. 134. — deren Verwandlung in Gefaͤngnißstrafe im Fall des Unvermoͤgens. 24. 134.
— deren Anwendung, Festsetzung und Einziehung bei Postfuhrzettel- Contraventionen. 24. 16. —
25. 7. — (. auch Strafen.
Geldzahlungen, deren theilweise Leistung in Kassen -Anweisungen an Kbnigliche Kassen. 24. 239. —
Seraofagio für deren Unterlassung. ibic. — s. auch Goldzahlungen, Murzen und Scheidemünze.
Gellner