Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Xxxiv Viertes Sachregister. 
Kassen-Kuratoren, deren Wahl. 23. 159. — deögleichen für gerichtliche Depositen -Kassen. 22. 1. 
Kassen-Quittungen, westphälische, s. letzt. 
Kassen-Revisionen, allmonatliche und aubergewöhnliche Abhaltung derfelben. 23. 159. 
Kassen-Revisoren, deren Wahl. 23. 159. 
Kassen-Scheine, zinslose, westphälische, . letzt. « 
Kakhedkal-Steuek,derenEchebunginbenRheinisch-WessphölischenProvinzen,behufsberbcnlcchen 
guterhaltung dekDomtikchem25.7t.-besgleichenindeidzesenGnesen,PosenundEkmelm. 
5. 225. 
Katholisch -geisiliche Korporationen und Institute, im Großherzogthume Posen, (. letzt. 
Kaufmannschaft zu Danzig, Statut für selbige. 22. 130 — 143. — zu Memel, desgleichen. 22. 
153 — 167. — zu Tilse desgl. 23.77 — 91. — zu Königsberg l. Pr. desgl. 23. 92 — 106. 
— zu Elbing desgl. 24. 85 — 100. — zu Magdeburg. 25. 25 — 40. — zu Berlin, Bärsen- 
ordnung für selbige. 25. 137 — 146. 
Kaufmanns-Güter, s. Waaren. 
Kauf-Verträge, Berechnung und Abführung der Stempelsteuer von selbigen. 22. 59. 62. 6v. 81. 
Kautionen, f. Amts-Kautionen. · 
Igskgågsxls, deren Gewerbebetrieb im Umherzichen. 24. 131. 135. 
Kies, dessen Verabfolgung zum Chausseebau, s. Chausseée-Baumaterialien. 
Kinder, Anhaltung derselben zum regelmäßigen Schulbesuch. 25. 149. — gemischter Ehen, sind in 
dem Glaubensbekenntnisse des Vaters zu erziehen. 25. 221. seq. — vor vollendetem 14Aten Jahre, 
dürfen von Gewerbetreibenden im Umherzichen nicht mitgenommen werden. 24. 130. — der Bauern, 
in den zum ehemaligen Käönigreiche Westphalen, Großherzogthum Berg und den französisch -hanseatischen 
Departements gehörigen Landestheilen, rücksichtlich deren Erziehung und Bestimmung stcht den Gutsherren 
kein Recht zu. 25. 76. 96. 114. — uncheliche, dürfen von dem mütterlichen Nachlasse keinen 
Erbschaftsstempel entrichten. 24. 85. 
Kinder-Erziehungsgelder, . letzt. 
Kinder-Pflegegelder rc., #. Soldaten-Kinder. 
Kirchen, die von bäuerlichen Besitzern für selbige zu leistenden Dienste, in dem zum vormal. Königreiche 
Westphalen, Großherzogthum Berg und den französisch -hanscatischen Departements gehörig gewesenen 
boandestheilen, sind nicht aufgehoben. 25.77. 97. 115. — in selbigen darf die Ablesung der Subha- 
stations-Patente von Berg= und Hüttenwerken nicht mehr statt finden. 25. 220. 
Kirchen-Rechnungen, für deren Abnahme finden keine Revissons-Gebühren mchr statt. 25. 133. 
Klagen, gerichtliche, s. Prozesse. 
Klassensteucr, Deklaration des F. 2. Buchst. a. des Gesetzes über selbige, vom 30. Mai 1820. rück- 
sichtlich deren Erlegung von Seiten der Einwohner eines klassensteuerpflichtigen Bezirks, auch während 
des temporairen Aufenthalts in mahl= und schlachtsteuerpflichtigen Ortschaften. 25. 188. — Einwohner 
aus letztern werden dagegen durch den zeitweisen Aufenthalt in elnem klassensteuerpflichtigen Bezirke 
nicht klassensteuerpflichtig. 25. 188. « 
Kleidungsstuͤcke, alte, (gebrauchte), mit selbigen darf kein Haussirhandel statt finden. 24. 130. — 
Abgaben-Entrichtung von selbigen überhaupt. 24. 192. — 25. 69. 
Kohlen, Handel mit selbigen und Gewerbeschein-Essung dazu. 24. 127. — Abgoben-Entrichtung von 
selbigen. 24. 191. 197. — 25. 70. — s. auch Brennmaterialien. 
Kokarde, National-, #. National-Kokarde. 
Kölmer, in Preußen, deren Wählbarkeit zu den Provinzialständen. 23. 139 — 141 
Kommunal-Angelegenheiten, Erekutions-Verfahren gegen Militairpersonen in selbigen. 23. 18. — 
der Provinz, werden den Beschlüssen der Provinzialstände, unter Vorbehalt Königl. Genehmigung und 
Aufsicht, überlassen. 23. 130. 1 
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