Xxxiv Viertes Sachregister.
Kassen-Kuratoren, deren Wahl. 23. 159. — deögleichen für gerichtliche Depositen -Kassen. 22. 1.
Kassen-Quittungen, westphälische, s. letzt.
Kassen-Revisionen, allmonatliche und aubergewöhnliche Abhaltung derfelben. 23. 159.
Kassen-Revisoren, deren Wahl. 23. 159.
Kassen-Scheine, zinslose, westphälische, . letzt. «
Kakhedkal-Steuek,derenEchebunginbenRheinisch-WessphölischenProvinzen,behufsberbcnlcchen
guterhaltung dekDomtikchem25.7t.-besgleichenindeidzesenGnesen,PosenundEkmelm.
5. 225.
Katholisch -geisiliche Korporationen und Institute, im Großherzogthume Posen, (. letzt.
Kaufmannschaft zu Danzig, Statut für selbige. 22. 130 — 143. — zu Memel, desgleichen. 22.
153 — 167. — zu Tilse desgl. 23.77 — 91. — zu Königsberg l. Pr. desgl. 23. 92 — 106.
— zu Elbing desgl. 24. 85 — 100. — zu Magdeburg. 25. 25 — 40. — zu Berlin, Bärsen-
ordnung für selbige. 25. 137 — 146.
Kaufmanns-Güter, s. Waaren.
Kauf-Verträge, Berechnung und Abführung der Stempelsteuer von selbigen. 22. 59. 62. 6v. 81.
Kautionen, f. Amts-Kautionen. ·
Igskgågsxls, deren Gewerbebetrieb im Umherzichen. 24. 131. 135.
Kies, dessen Verabfolgung zum Chausseebau, s. Chausseée-Baumaterialien.
Kinder, Anhaltung derselben zum regelmäßigen Schulbesuch. 25. 149. — gemischter Ehen, sind in
dem Glaubensbekenntnisse des Vaters zu erziehen. 25. 221. seq. — vor vollendetem 14Aten Jahre,
dürfen von Gewerbetreibenden im Umherzichen nicht mitgenommen werden. 24. 130. — der Bauern,
in den zum ehemaligen Käönigreiche Westphalen, Großherzogthum Berg und den französisch -hanseatischen
Departements gehörigen Landestheilen, rücksichtlich deren Erziehung und Bestimmung stcht den Gutsherren
kein Recht zu. 25. 76. 96. 114. — uncheliche, dürfen von dem mütterlichen Nachlasse keinen
Erbschaftsstempel entrichten. 24. 85.
Kinder-Erziehungsgelder, . letzt.
Kinder-Pflegegelder rc., #. Soldaten-Kinder.
Kirchen, die von bäuerlichen Besitzern für selbige zu leistenden Dienste, in dem zum vormal. Königreiche
Westphalen, Großherzogthum Berg und den französisch -hanscatischen Departements gehörig gewesenen
boandestheilen, sind nicht aufgehoben. 25.77. 97. 115. — in selbigen darf die Ablesung der Subha-
stations-Patente von Berg= und Hüttenwerken nicht mehr statt finden. 25. 220.
Kirchen-Rechnungen, für deren Abnahme finden keine Revissons-Gebühren mchr statt. 25. 133.
Klagen, gerichtliche, s. Prozesse.
Klassensteucr, Deklaration des F. 2. Buchst. a. des Gesetzes über selbige, vom 30. Mai 1820. rück-
sichtlich deren Erlegung von Seiten der Einwohner eines klassensteuerpflichtigen Bezirks, auch während
des temporairen Aufenthalts in mahl= und schlachtsteuerpflichtigen Ortschaften. 25. 188. — Einwohner
aus letztern werden dagegen durch den zeitweisen Aufenthalt in elnem klassensteuerpflichtigen Bezirke
nicht klassensteuerpflichtig. 25. 188. «
Kleidungsstuͤcke, alte, (gebrauchte), mit selbigen darf kein Haussirhandel statt finden. 24. 130. —
Abgaben-Entrichtung von selbigen überhaupt. 24. 192. — 25. 69.
Kohlen, Handel mit selbigen und Gewerbeschein-Essung dazu. 24. 127. — Abgoben-Entrichtung von
selbigen. 24. 191. 197. — 25. 70. — s. auch Brennmaterialien.
Kokarde, National-, #. National-Kokarde.
Kölmer, in Preußen, deren Wählbarkeit zu den Provinzialständen. 23. 139 — 141
Kommunal-Angelegenheiten, Erekutions-Verfahren gegen Militairpersonen in selbigen. 23. 18. —
der Provinz, werden den Beschlüssen der Provinzialstände, unter Vorbehalt Königl. Genehmigung und
Aufsicht, überlassen. 23. 130. 1
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