xIu Viertes Sachr'gister.
Schaͤfer, Gesetz wegen der Lbhnung und des Umzuges derselben in Sachsen, Westphalen, i
Schaͤferknechte, dem Kottbusser Kreise, in den saͤchsischen Landestheilen und in Schestospalen n
Schanzarbete, aus den Kriegen von 1806 — 181 5. nicht zurhckgekehrt, deren Toheserp srung.
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Schatz-Ministerium, dessen Vereinigung mit dem Finang, Ministerio. 23. 109.
Schau-Anstalten, dffeneliche, für Tuch= und andere Wollwag#en, deren Einrichtung in · mehreren
Provinzen des Staats. 23. 2 — 12. — an Orten, wo dergleichen noch nicht bestanden
len keine neue gestattet werden. 23. 4. — sind zunächst dem Magistrate unter gela K4 #ert %
Rekurs und Straf-Verfahren. in Angelegenheiten derselben. 23. 6. 9. sed. — Wahl und. Pestä-
r’# der Mitglieder für selbige. 23. 7. — Entrichtung des Schau= und Stempelgeldes an selbige.
Schaukastenführer, umherzlehende, Gewerbeschein= Ertheilung an selbige. 24. 131.
Schaumburg-Lippe, Förstenthum, Abkommen mit selbigem zur Verht#ng der Forstfrevel in den
gegenseitigen Grenzwaldungen. 24. 59.
Schauspielergesellschaften, umherzlehende, können nur vom Ministerio des Innern und der Holizei
Konzession erhalten. 24. 131.
Schpaustellungen, im Umherzlehen, Gewerbeschein-Erthezlungen für selbige. 24. 431.
Scheidemünze, neue, Werthpergleichung derselben mit der alten Münze. M. 2 — 7. —. allgemeine
Elnführung und Gebrauch derselben. 23. 128. — Bezeichnung derselben nach Silbergroschen und.
Mennigen bei künftigen Verträgen und Rechnungen. 25. 227. — Vortoberechmeng für deren Ver-
sendung mit der Post. 24. 229. — fremde, (Silber= und Kupfer-Scheidemünze), son nach 6 Mo-
naten qußer Kurs gesetzt, und ihre Einbringung verboten sen. 23. 128. — in wie weit letztere auf
Regierungspässe statt finden kann. ibid.
Schießpulver, vorücchtiger Transport desselben ouf Schiffen. 22. 94. 99. — 24. 27. — darf mit-
der Post nicht befbrdert werden. 24. 237.
Schiffahrt, auf der Elbe, dafür sollen keine ausschließlichen Privflegien mehr erthellt, und die bisheri-
gen aufgehoben werden. 22. 12. — desgl. In Beziehung auf die Weser-Schiffahrt. 24.26. — au#'
dem Lippe-Strom, Abgabe für selbige. 23. 113 — 116.
Schiffahrts-Polizei-Ordnung, für die Residenz= und Handelsstadt Könlgsberg, und für die
Fahrt auf dem frischen Haff, vom 14ten März 1822. 22. 96 — 100.
Schiffahrts-Vertrag, mit Rußland und Polen, vom 5. 57 — 67.
Schiffer, deren Rechte und Verhältnisse in Beziehung auf die Elbschiffahrt. 22. 12. seq. 17. seq-
— degl. rücksichtlich der Schiffahrt auf der Weser. 24. 26. seq. — deren Bestrafung bei Pergehen
auf dem Gebiete fremder Staaten. 22. 13. — deren Verpflichtungen nach der Hafen-Polizei-Ord-
nung von Pillau. 22. 90. 93. sedq. — desgl. nach der Königsberger Schisfahrts-Polizel
Ordnung. 22. 96.8eqq. — Entrichtung der Tiefgelder von selbigen zu Stralsund, Greifswald-
und Wolgast. 24. 15. — deren Bestrafung für die Veruntreuung der ihnen zum Transport an-
vertrauten Güter. 24. 79. — von kleinen Kahn= und Lichterschiffen, Ermäßigung der Gewerbe=
steuer für selbige. 24. 121. — (. auch Seeschiffer.
Schiffer-Gewerbe, die Befugniß zu dessen fernerem Betriebe geht durch zweimalige Veruntreuung der
zum Transport anvertrauten Güter verloren. 24. 79.
Schiffsbauplätze, deren Anlegung innerhalb der Festungs-Rapons. 22. 145.
Schiffsgüter, deren Veruntreuung von Seiten der Schiffer wird als gemeiner Diebstahl bestraft. 24.79.
Schleifer, Gewerbebetrleb derselben im Umherziehen. 24. 131. 135.
Schleifsteine, Hausirhandel mit selbigen. 24. 130. — Abgaben-Erhebung von selbigen. 24.197.
25. 70.
Schlesien, Provinz, Präklusionsfrist für die Rückzahlung der im Jahre 1613. in selbiger ausgeschrie-
benen Zwangsanleihe. 22. 49. — Bestimmung des Umzugstermins der Schäfer und Schsferknechte
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