Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

xIu Viertes Sachr'gister. 
Schaͤfer, Gesetz wegen der Lbhnung und des Umzuges derselben in Sachsen, Westphalen, i 
Schaͤferknechte, dem Kottbusser Kreise, in den saͤchsischen Landestheilen und in Schestospalen n 
Schanzarbete, aus den Kriegen von 1806 — 181 5. nicht zurhckgekehrt, deren Toheserp srung. 
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Schatz-Ministerium, dessen Vereinigung mit dem Finang, Ministerio. 23. 109. 
  
Schau-Anstalten, dffeneliche, für Tuch= und andere Wollwag#en, deren Einrichtung in · mehreren 
Provinzen des Staats. 23. 2 — 12. — an Orten, wo dergleichen noch nicht bestanden 
len keine neue gestattet werden. 23. 4. — sind zunächst dem Magistrate unter gela K4 #ert % 
Rekurs und Straf-Verfahren. in Angelegenheiten derselben. 23. 6. 9. sed. — Wahl und. Pestä- 
r’# der Mitglieder für selbige. 23. 7. — Entrichtung des Schau= und Stempelgeldes an selbige. 
Schaukastenführer, umherzlehende, Gewerbeschein= Ertheilung an selbige. 24. 131. 
Schaumburg-Lippe, Förstenthum, Abkommen mit selbigem zur Verht#ng der Forstfrevel in den 
gegenseitigen Grenzwaldungen. 24. 59. 
Schauspielergesellschaften, umherzlehende, können nur vom Ministerio des Innern und der Holizei 
Konzession erhalten. 24. 131. 
Schpaustellungen, im Umherzlehen, Gewerbeschein-Erthezlungen für selbige. 24. 431. 
Scheidemünze, neue, Werthpergleichung derselben mit der alten Münze. M. 2 — 7. —. allgemeine 
Elnführung und Gebrauch derselben. 23. 128. — Bezeichnung derselben nach Silbergroschen und. 
Mennigen bei künftigen Verträgen und Rechnungen. 25. 227. — Vortoberechmeng für deren Ver- 
sendung mit der Post. 24. 229. — fremde, (Silber= und Kupfer-Scheidemünze), son nach 6 Mo- 
naten qußer Kurs gesetzt, und ihre Einbringung verboten sen. 23. 128. — in wie weit letztere auf 
Regierungspässe statt finden kann. ibid. 
Schießpulver, vorücchtiger Transport desselben ouf Schiffen. 22. 94. 99. — 24. 27. — darf mit- 
der Post nicht befbrdert werden. 24. 237. 
Schiffahrt, auf der Elbe, dafür sollen keine ausschließlichen Privflegien mehr erthellt, und die bisheri- 
gen aufgehoben werden. 22. 12. — desgl. In Beziehung auf die Weser-Schiffahrt. 24.26. — au#' 
dem Lippe-Strom, Abgabe für selbige. 23. 113 — 116. 
Schiffahrts-Polizei-Ordnung, für die Residenz= und Handelsstadt Könlgsberg, und für die 
Fahrt auf dem frischen Haff, vom 14ten März 1822. 22. 96 — 100. 
Schiffahrts-Vertrag, mit Rußland und Polen, vom 5. 57 — 67. 
Schiffer, deren Rechte und Verhältnisse in Beziehung auf die Elbschiffahrt. 22. 12. seq. 17. seq- 
— degl. rücksichtlich der Schiffahrt auf der Weser. 24. 26. seq. — deren Bestrafung bei Pergehen 
auf dem Gebiete fremder Staaten. 22. 13. — deren Verpflichtungen nach der Hafen-Polizei-Ord- 
nung von Pillau. 22. 90. 93. sedq. — desgl. nach der Königsberger Schisfahrts-Polizel 
Ordnung. 22. 96.8eqq. — Entrichtung der Tiefgelder von selbigen zu Stralsund, Greifswald- 
und Wolgast. 24. 15. — deren Bestrafung für die Veruntreuung der ihnen zum Transport an- 
vertrauten Güter. 24. 79. — von kleinen Kahn= und Lichterschiffen, Ermäßigung der Gewerbe= 
steuer für selbige. 24. 121. — (. auch Seeschiffer. 
Schiffer-Gewerbe, die Befugniß zu dessen fernerem Betriebe geht durch zweimalige Veruntreuung der 
zum Transport anvertrauten Güter verloren. 24. 79. 
Schiffsbauplätze, deren Anlegung innerhalb der Festungs-Rapons. 22. 145. 
Schiffsgüter, deren Veruntreuung von Seiten der Schiffer wird als gemeiner Diebstahl bestraft. 24.79. 
Schleifer, Gewerbebetrleb derselben im Umherziehen. 24. 131. 135. 
Schleifsteine, Hausirhandel mit selbigen. 24. 130. — Abgaben-Erhebung von selbigen. 24.197. 
25. 70. 
Schlesien, Provinz, Präklusionsfrist für die Rückzahlung der im Jahre 1613. in selbiger ausgeschrie- 
benen Zwangsanleihe. 22. 49. — Bestimmung des Umzugstermins der Schäfer und Schsferknechte 
in 
 
	        
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