Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Viertes Sachregister. xm 
in selbiger. 22. 147. — bffentliche Schaumnstalten für Tuch= und andere Wollwaaren in selbiger. 
23. 2 — 12. — Abänderungen der Abgaben-Erhebungsrollr, vom 2 öste## Oktober 1821,. für sel- 
bige. 23. 45. — Anordmung der Proodinzial-Stünde für dieselbe 24. 62. — 70. — 25. 12. 
Schlesische Schuldversch en, alte, Konvention mit dem Königreiche Polen über die Forderun- 
gen jensektiger. Unterkhanen aus erstern. 22. 125 — 129. 
Schleswig, Herzogthum, Aufhebung des Abschosses und kübregele mit selbigem. 22. 173. 
Schleusen-Gelder, deren Entrichtung bei der Elbschiffahrt. 22. 16. 20. — s. auch Kan al= und- 
Schleusengefälle. 
Schnellpost#n, Beförderung kleiner Packete, Gelder und geldwerther Papiere durch selbige 24. 228.2341 
Schnittwaren, Gewerbebetrieb mit selbigen im Umherziehen. 24. 130. 135. — Abgaben-Erhebung 
von selbigen. 24. 187. 193. 194. 197. 199. — 25. 69. 
Schornsteinfeger, Gewerbebetrieb derselben in der Umgegend ihres Wohnorts. 24. 127. 
Schornsteinröhren, enge, deren Anlegung und Reinigung. 22. 42 — 45. 
Schrifeen, . Druckschriften. 
Schuldmter, zu selbigen sollen Juden nicht ferner zugelassen werden. 22. 224. 
Schulbeamte, Dickten= und Relsekosten-Bewilligung für selbigec. 25. 166. 168. seq. 
Schulden, rücksichtlich derselben könmen aktive Staatsdlener nicht, wohl aber Penssonairs und Wertegelto 
empfänger, wenn sie nicht kommissarisch beschaͤftigt find, mit Personal- Arrest belangt werden. 23. 
35. — Letzterer findet in gleicher Beziehung auch gegen pensionirte oder auf Wartegeld stehenbe 
Offiziere statt. 23. 167. — auf Lehen und Eldeikommissen haftend, deren Tilgung. 2/1. 123. 
Belastung bäuerlicher Grundstöcke unit selbigen, in den zum ehemuligen Königreiche Westphalen, und 
dem Großherzogkhum Verg gehörigen Landestheilen. 25. 79. 99. — auf Bauergh#rn, (. diesetund 
Hopotheken-Schulden. — ( auch Darlehnsverträge, mit Subalternen-Offizleren. 
Schuldenwesen, Provinzial-, von der Königl. Hauptverwaltung der Staatsschulden übernommen, 
dessen Regulirung. 22.229. — der Gemeinden in den Landestheilen des linken Rheinufers und in 
der Stadt Wesel, Gesetz über dessen Regulirung. 22. 49 — §56. — des Staats, (. Stautsschulben- 
wesen und Skaaksschuldscheine. 
Schuld-Papiere, Kurs habende, deren Verkauf im Wege der Erekution. 22. 178. sed. — H auch 
Papiere, geldwerthe. 
Schulen, die von bäuerlichen Besitzern für selbige zu leistenden Dienste, in den zum bomrligen Koͤnlg- 
reiche Westphalen, Großherzogthum Berg und den französisch-hanseatischen Departements gehörig 
gewesenen Landestheilen, sind nicht aufgehoben. 25. 77. 97. 115. — s. auch Schulzucht. 
Schulkollegien, Provinzial-, Sportel-Tarordnung für selbige. 25. 129 — 135. 
Schullehrer, deren Befreiung von den Beiträgen zu den Gemeinelasten. 22. 186. — Strafeecht. 
derselben über die ihnen anvertrauten Kinder. 25. 149. geq. — Verfahren gegen selbige, bei 
Uebertretung dieses Rechts. ibic. — s. auch Lehrer und Schulämter. 
Schulzucht, Vorschriften für deren Handhabung in den Provinzen, wo das Allgemeine Landrecht noch 
nicht eingeführt ist. 25. 149. 
Schutzgeld, (Beirauchsgeld, Heuerlingsgeld, Einliegerrecht, Beiwohnerrecht 2c.), in den zum vormaligen 
Königreiche Westphalen, Großherzogthum Berg und den französisch= banseatischen Departements gehs- 
rigen Landestheilen, dessen Aufhebung. 25. 74. 77. 97. 112. 115. 
Schwamm, Hausirhandel mit selbigem. 24. 130. 
Schwarzburg= Rudolstadt, Fürstenthum, Abkommen mit selbigem, wegen Verhütung der Forftfrevel 
in den gegenseitigen Grenzwaldungen. 22. 219. — desgieichen wegen der von den Fürstl. souveraten 
Besitzungen, vom Preuß. Gebiete eingeschlossen, zu erhebenden Gefälle. 22. 225. 
Schwarzburg-Sondershausen, Fürstenthum, Ueberelnkunft mit selbigem, wegen Verhhtung der 
Forstfrevel in den Grenzwoldungen. 22. 190. — desgleichen wegen gegenseitiger Uebernahme der 
Ausgrwir#senen und Vagabunden. 23. 14. « 
  
  
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