Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

VII

 

Datum
des
Gesetzes.

Ausgegeben
  zu
Berlin.

In  h  a  l  t.

No.
des

Stücks

 

No.
des  Gesetzes.


Seite.

 

28.  Juni.
1825.
29.  Juni.
18.  Juli.
26.  Juli.

27.  Juli.

17.  August.

20.  August.

26.  Augufl.

30.  Juli.
1825.

13.  Sept.
18.  August.
1J.  Sept.

18.  August.

20.  Sept.

6.  Oktober.

20.  Sept.

13.  Sept.

 

 

Berordnung,  wegen  Verguitigung  der  Diaͤten  und
Reisekosten  fuͤr  kommissarische  Geschaͤfte  in  Koͤniglichen
  Dienst-Angelegenheiten  ...

Allerhochste  Kabineköorder,  betreffend  einige  nothwendig
  gewordene  Abänderungen  in  der  Verordnung
  vom  4ten  Juni  1819.,  als  Folge  der  fuͤ
die  Naumburger  Messe  veränderten  Termine..

Allerhchste  Kabinetsorder,  daß  das  am  Milzbrande
gefallene  Vieh  unabgeledert  vergrab  der  soll.

Verordnung,  betreffend  die  den  katholisch-geistlichen
Korporationen  und  Instituten  im  ehemaligen
Hergogthume  Warschau  zwgehdrigen.  Kapitalien.

M#ehSie  Kabinetsorder,  betreffend  eine  Deklaration
  des  K.  2.  Buchstab  a.  des  Klassensteuer-Gesetzes
  vom  Zosten  Mai  1820

Verordnung,  über  die  einstweilige  For#dauer  des  Kaital-Indults

  Ost=  u.  Westpreußischer  Pfandbriefe

Allerhdchste  Deklaration,  betreffend  den,  ohne  Einwilliung
  des  Chefs  oder  Kommandeurs,  mit
einem  Subalternen-Offizier  geschlossenen  Dar- 


 
   
  

 

lehns-Vertrtg
Verordnung,  wegen  der  nach  dem  Edikt  vom  üsten
Juli  1823.,  bezüglich  auf  die  Provinzial-Stände
vorbehaltenen  Bestimmungen  für  die  Kur=  und
Neumark  und  Niederlaufts
Verordnung,  wegen  zukünftiger  Verfassung  der
Kommunal-kandtage  der  Kur=  und  Neumark.
Kreisordnung  der  Kur=  und  Ncumark  Brandenburg.
Verordnung,  wegen  der  nach  dem  Edikte  vom  1sten
Juli  18323.,  bezüglich  auf  die  Provinzialstände
vorbehaltenen  Bestimmungen  für  das  Herzogthum
  Pommern  und  Fürstenthum  Rügen..
Verordnung,  wegen  zukünftiger  Verfassung  der
Kommunal-Landtage  in  Vommern  .  ...
Kreis  -Ordnung  des  Herzogthums  Pommern  und
Fürstenthums  Rgen  4
Allerhchste  Kabinctsorder,  daß  die  Deklaration
vom  21sten  November  1803.,  wornach  die  Kinder
  Hmmschter  Ehen  in  dem  Glaubensbekenntniß
des  Vaters  zu  erziehen,  auch  auf  die  westlichen
Provinzen  angewendet  werden  soll.
Allerhöchste  Kabinetsorder,  daß  die  Ablesung  der
Subhastations-Patente  von  Berg=  und  Hüttenwerken
  in  den  Kirchen  nicht  mehr  statt  finden  soll
Allerhochste  Kabineksorder,  betreffend  den  verwirkten
  Verlust  der  Nationalkokarde  bei  beurlaubten
Landwehrmännern  und  Kriegsreservisten  ren

 

 

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